Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni 2018 in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.
Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.
Bonn, 01.06.2018. Viele Modeunternehmen nehmen billigend in Kauf, dass in ihren Zuliefererbetrieben gegen die Rechte von Müttern und Kindern verstoßen wird. Gibt es in Textilfabriken keine qualifizierte Kinderbetreuung, verstößt dies beispielsweise in Indien gegen geltendes Gesetz. Anlässlich des Internationalen Kindertages startet die Frauenrechtsorganisation FEMNET mit ihrer indischen Partnerorganisation CIVIDEP am 1. Juni eine Petition und fordert die Herstellerfirmen mit der Kampagne #WerPasstAuf? zur Verbesserung der Betreuungssituation auf.
Die internationale Staatengemeinschaft stuft Mütter und Kinder insbesondere in der Arbeitswelt als besonders schutzbedürftig ein. Wie in vielen Ländern weltweit gibt es deshalb auch in Indien gesetzliche Vorschriften für bezahlten Mutterschutz und Kinderbetreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz. Die Umsetzung ist jedoch häufig katastrophal, was Untersuchungen von FEMNET und CIVIDEP bestätigten. Geprüft wurden indische Zulieferer von H&M, Cecil, Zalando, Primark und C&A.
Mit dem Bangladesh Accord sollte nach dem Fabrikeinsturz von Rana Plaza, bei dem am 24. April 2013 1138 Menschen ums Leben kamen, die Gebäudesicherheit in Textilfabriken verbessert werden. Seither hat sich die Sicherheit der Arbeiterinnen und Arbeiter merklich verbessert. Dieses Jahr wird der Accord um weitere drei Jahre verlängert, doch viele Firmen weigern sich, dem Abkommen beizutreten. Doch wieso eigentlich? Die Schweizer CCC hat sie gefragt, und hier die populärsten Antworten für Sie zusammengetragen.
Aus den ersten Erfahrungen (beschrieben in der Broschüre Schritt für Schritt (PDF-Datei)) wurden Lehren gezogen. Neben den Kriterien Gebrauchswert (30%) und Preis (40%) gingen soziale Kriterien mit 30% in das Rennen um den Zuschlag. Bieter, die für sozial gerechte Produktionsbedingungen in der Ausschreibung positiv berücksichtigt werden wollten, mussten ihren Angeboten auch diesmal konkrete Nachweise beilegen. Möglich machte dies eine abgestufte Bietererklärung zur Kontrolle der ILO-Kernarbeitsnormen. Je mehr Maßnahmen die Bieter zur glaubwürdigen Kontrolle der ILO-Kerbarbeitsnormen nachweisen konnten, desto mehr Punkte konnten sie erzielen.
Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.
Die Kampagne für Saubere Kleidung mahnt und ruft Metro sowie weitere Unternehmen dringend zur Unterzeichnung des neuen Abkommens auf.
Das derzeit gültige Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit für Bangladesch (ACCORD) läuft in 90 Tagen aus. Es ist daher dringend geboten, zu handeln. In den letzten Jahren konnten viele Fortschritte erreicht werden, doch besteht weiterhin dringender Handlungsbedarf. Deshalb müssen durch die Fortführung des Abkommens konkrete und strukturelle Veränderung weiter vorangetrieben werden. Die Vertragspartner müssen ihr Engagement fortsetzen, um in Bangladesch zur Schaffung einer sicheren und nachhaltigen Bekleidungsindustrie beizutragen.
Die zwei Vorträge durfte die FEMNET-Mitarbeiterin Anne Neumann auf Initiative des Berliner Promotor für kommunale Entwicklungspolitik Michael Jopp im Kurs von Thomas Griewald halten.
Unsere Vorträge und Workshops können an allen Aus- und Weiterbildungsstätten für Mitarbeiter*innen des öffentlichen Dienstes, die mit Verbavorgängen befasst sind, kostenlos angeboten werden. Informationen finden Sie in unserem Flyer (PDF-Datei).
Feedback zur Veranstaltung:
„Faire Vergabe ist ordnungsgemäße Vergabe, ist wirtschaftliche Vergabe - Wirtschaftlichkeit im umfassenden Sinn. Lieferungen und Leistungen dürfen nur von fach- und sachkundigen Dienstkräften vergeben werden.
Aufgrund der - inhaltlich und mengenmäßig - steigenden Anforderungen an die Verwaltung und der noch nicht überall verbreiteten zentralen Vergabestellen, müssen Dienstkräfte mit den umfangreichen Anforderungen des Vergaberechts umgehen können.
Die von den Referierenden vorgestellten Methoden und Erfahrungen anderer öffentlicher Auftraggeber sind dafür eine sehr große Hilfe.“
Thomas Griewald, Dozent für Grundlagen des Vergabewesens an der Verwaltungsakademie Berlin