Nachrichten & Pressemeldungen -

© FEMNET

Die Europäische Kommission hat diesen Sommer Unternehmen undWissenschaftler*innen, NGOs, Gewerkschaften und Bürger*innen zur Umsetzung der europäischen Lieferkettenrichtlinie (CSDDD) befragt. FEMNET hat sich an der Konsultation beteiligt. Insgesamt wurden über 500 beantwortete Fragebögen eingereicht. Im Mittelpunkt der Konsultation stand dabei vor allem die Frage, wie die Richtlinie möglichst kosteneffizient umgesetzt werden kann. Entscheidend sollte jedoch sein, welche Werkzeuge am wirksamsten sind, um Menschenrechte zu wahren und Umwelt und Klima zu schützen.

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© FEMNET | Dr. Gisela Burckhardt

Mit dem europäischen Lieferkettengesetz sollten verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang globaler Lieferketten auf EU-Ebene verankert werden. Nach massivem Lobbydruck wurde die Richtlinie Ende 2025 jedoch deutlich abgeschwächt. Der Überblick zeigt, welche zentralen Elemente erhalten bleiben, welche Wirkung das deutsche Lieferkettengesetz bislang entfaltet hat – und worauf es bei der Umsetzung der CSDDD in nationales Recht nun ankommt. 

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© Initiative Lieferkettengesetz

Mit der heutigen Abstimmung über den Kompromisstext der Trilogverhandlungen hat das EU-Parlament das Omnibus-I-Paket angenommen – und damit eine massive Abschwächung der EU-Lieferkettenrichtlinie beschlossen.

Die Initiative Lieferkettengesetz kritisiert diesen Beschluss aufs Schärfste. Mit dem heute im Parlament angenommen Gesetzespaket wird das EU-Lieferkettengesetz, ein Meilenstein zum Schutz von Menschenrechten, Umwelt und Klima, in wesentlichen Elementen entkernt, bevor es überhaupt in einem einzigen EU-Mitgliedsland umgesetzt werden konnte.

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© Initiative Lieferkettengesetz

Heute wurden die Trilogverhandlungen zum Omnibus-I-Paket abgeschlossen. Vertreter*innen des Europäischen Parlaments, der EU-Kommission und des EU-Rats haben einen finalen Kompromisstext verhandelt, der eine massive Abschwächung von Kernelementen der EU-Lieferkettenrichtlinie vorsieht.

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© KI-generiertes Foto

Das Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) gilt als Meilenstein: Zum ersten Mal verpflichtet es Unternehmen, Verantwortung für Menschenrechte und Umwelt entlang ihrer gesamten Lieferketten zu übernehmen. Doch dieser Fortschritt steht gerade auf der Kippe.

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Am 7. Oktober 2025 kamen in Berlin Expert*innen, Gewerkschafter*innen und Aktivist*innen aus Pakistan, Bangladesch, Indien, Indonesien, Serbien, Mexiko und Deutschland zusammen, um auf der internationalen Konferenz „Due Diligence and Labour Rights – Quo Vadis?“ über die Zukunft der unternehmerischen Sorgfaltspflichten zu diskutieren. Veranstaltet von FEMNET e. V. gemeinsam mit der Rosa-Luxemburg-Stiftung, dem CorA-Netzwerk und dem Dachverband der Kritischen Aktionär*innen stand die Frage im Mittelpunkt, wie das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) und die europäische CSDDD tatsächlich zu Verbesserungen für Arbeiter*innen entlang globaler Lieferketten beitragen können.

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Um den bürokratischen Aufwand im Rahmen der ESG-Berichtspflichten zu reduzieren, stellte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen am 8. November 2024 die sogenannte Omnibus-Richtlinie vor. Zivilgesellschaftliche Organisationen befürchten jedoch, dass der Vorschlag zentrale EU-Gesetze zur Unternehmensverantwortung abschwächen könnte.

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© Initiative Lieferkettengesetz

Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz, an der FEMNET beteiligt ist

Die Bundestagsdebatte am 5. Dezember 2024 zu den Anträgen von CDU/CSU und FDP zur Aufhebung des Lieferkettengesetzes kommentiert Heike Drillisch für die Initiative Lieferkettengesetz.

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© INKOTA, Kampagne für Saubere Kleidung

Die ersten Berichte von sieben großen Unternehmen der Bekleidungs- und Schuhbranche zum Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) für 2023 zeigen erste positive Auswirkungen auf die Arbeitsbedingungen in globalen Lieferketten. Gleichzeitig macht eine Analyse von INKOTA und der Kampagne für Saubere Kleidung deutlich, dass dringend Nachbesserungen notwendig sind, um die Wirkung des Gesetzes zu stärken.

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© FEMNET | Dr. Gisela Burckhardt

In einer Vorabveröffentlichung eines längeren Aufsatzes analysiert FEMNET Vorstandsvorsitzende Dr. Gisela Burckhardt den aktuellen Stand des deutschen Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz und des Europäischen Lieferkettengesetz (CSDDD) im Hinblick auf ihre Wirkung für die Rechte von Arbeiterinnen.

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