Nachrichten & Pressemeldungen - Lieferkettengesetz

© Initiative Lieferkettengesetz

Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz an der FEMNET beteiligt ist

Berlin. Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt.

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© Laila Sieber

Großer Rückschlag für das EU-Lieferkettengesetz: Im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats (COREPER) ist heute keine qualifizierte Mehrheit für das Menschenrechtsvorhaben zustande gekommen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, nun erneut mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament in Verhandlungen zu treten. In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.

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© Initiative Lieferkettengesetz

Berlin.  Die Bundesregierung wird dem in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz auf Druck der FDP und großer Wirtschaftsverbände nicht zustimmen. Das hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute der Nachrichtenagentur Reuters mitgeteilt. Die Initiative Lieferkettengesetz verurteilt diesen Rückzug in letzter Minute. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.

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Nasir Mansoor (NTUF), Zehra Khan (HBWWF) und Sina Marx (FEMNET) protestieren für das Lieferkettengesetz vor dem Reichstagsgebäude in Berlin, Januar 2024.

© FEMNET

September 2012: 260 Menschen verbrennen in pakistanischer Textilfabrik

Am 11. September 2012 verbrennen in der pakistanischen Textilfabrik Ali Enterprises 260 Menschen  bei lebendigem Leib, mehr als 50 Menschen wurden verletzt. Vergitterte Fenster, defekte Feuerlöscher, Notausgänge, die ins Nichts führten, machten die Fabrik zur tödlichen Falle für die Arbeiter*innen. Nur drei Wochen vor dem Brand hatte das Zertifizierungsunternehmen RINA die Fabrik – die hauptsächlich für das deutsche Textilunternehmen KiK produzierte – als sicher eingestuft.

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Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnen den in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz ab. Das geht aus einer Stellungnahme der beiden Ministerien hervor, aus der die dpa heute zitiert und die der Initiative Lieferkettengesetz vorliegt. Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.

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Berlin. In ihrem heutigen Präsidiumsbeschluss hat die FDP angekündigt, das EU-Lieferkettengesetz stoppen zu wollen. Die FDP positioniert sich damit gegen den Kompromiss von EU-Rat und Europaparlament im Dezember 2023. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) hatte dabei die Verhandlungsposition der Bundesregierung maßgeblich geprägt und bis zuletzt mitgetragen. Johannes Heeg, Sprecher des zivilgesellschaftlichen Bündnisses „Initiative Lieferkettengesetz“, kommentiert.

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links: Zehra Khan (Foto: Patricia Carney) | rechts: Nasir Mansoor (Foto: Sina Marx)

Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Ein Jahr nach Inkrafttreten des Gesetzes werden Mitglieder der pakistanischen Gewerkschaften NTUF und HBWWF nach Deutschland kommen, um darüber zu sprechen, welche Menschenrechte in den Wertschöpfungsketten deutscher Unternehmen nach wie vor nicht umgesetzt werden.

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© Initiative Lieferkettengesetz

Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz zur Einigung zum EU-Lieferkettengesetz vom 15. Dezember 2023 

Es ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: In einer 16stündigen Marathon-Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament gestern auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Doch was genau wird sich damit verändern? Wir haben uns den Kompromiss genauer angeschaut.

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© Eva Beyer

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET , ECCHR und Rosa Luxemburg Stiftung.

Berlin, Bonn, Karatschi. Neue Forschungsergebnisse der pakistanischen Gewerkschaften National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker´s Federation (HBWWF) sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen FEMNET und ECCHR zeigen, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird: Der Bericht "Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt"  deckt alarmierende, seit Jahren andauernde Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken in Pakistan auf und fordert umgehende Maßnahmen von Modemarken. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Autor*innen der Studie jene von den befragten Arbeiter*innen benannten Unternehmen, die unter das neue Gesetz fallen, über die Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert. Auch wenn viele der Marken noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, so hat das Gesetz doch maßgeblich dazu beigetragen, dass einige Unternehmen nun Verantwortung für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten übernehmen.

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Robert Habeck, Bundeswirtschaftsminister, hat zu Beginn der Woche angekündigt, die Berichtspflicht für Unternehmen auszusetzen. Damit will er die Unternehmen entlasten, die dann nur noch nach europäischen Richtlinien über die Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten berichten sollen. Viele wirtschaftsnahe Medien und Handelsverbände begrüßen diesen Schritt, der nach Aussage Habecks schnellstmöglich umgesetzt werden soll. Außer Acht dabei wird jedoch gelassen, dass damit ein wesentlicher Pfeiler des deutschen Lieferkettengesetzes zur Einhaltung von Menschenrechten und dem Schutz der Umwelt ausgesetzt wird.

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