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Gewerkschaftsvertretreter*innen demonstrieren für einen Mindestlohn von 16.000 Taka am 27.7.2018. Foto: © NGWF Gewerkschaftsvertretreter*innen demonstrieren für einen Mindestlohn von 16.000 Taka am 27.7.2018. Foto: © NGWF

Die Arbeitgeber-Vereinigung der Bekleidungsindustrie Bangladeschs (BGMEA) hat äußerste Geringschätzung für das Wohlergehen der Arbeiter*innen und deren Leben außerhalb der Fabriken gezeigt. Am Montag, 16. Juli, unterbreitete BGMEA (Bangladesh Garment Manufacturers and Exporters Association) den Vorschlag, den Mindestlohn für die Arbeiter*innen auf 6.360 Taka festzusetzen (ungefähr 64€). Weder erreicht dieser Betrag annähernd ein Existenzlohn-Niveau in Bangladesch, noch behebt er die Vernachlässigung der erforderlichen legalen Mindestlohn-Erhöhung in den letzten 5 Jahren.

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Foto Faire Beschaffung in Köln © FEMNET/Tobias WesselingNach den Arbeitsschuhen soll zukünftig auch Arbeitsbekleidung nach öko-fair beschafft werden. Foto: © FEMNET/Tobias WesselingSchutz vor Schmutz, aber schick genug für Trauerfeiern: Arbeitsschuhe von Friedhofsmitarbeitenden müssen ganz besondere Anforderungen erfüllen. Die Stadt Köln, Hauptstadt des fairen Handels 2017, folgt dem Bonner Beispiel und hat ihr Pilotprojekt zur öko-fairen Beschaffung erfolgreich abgeschlossen. In Zusammenarbeit mit FEMNET beschaffte sie 250 Paar Arbeitsschuhe, die unter Berücksichtigung von sozialen und ökologischen Kriterien produziert wurden.

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Die Bündnisinitiative zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie in Tamil Nadu ist offiziell gestartet: Anfang Juli haben die beteiligten Bündnismitglieder die Verträge unterzeichnet. Damit sind vielfältige Aktivitäten angestoßen, die bessere Arbeitsbedingungen in der lokalen Textilindustrie zum Ziel haben. Bereits im vergangenen Jahr war mit einem Auftaktworkshop mit Vertreter/-innen der Textilindustrie im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu dafür erfolgreich der Grundstein gelegt werden.

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Die Bündnisinitiative zur Verbesserungen der Arbeitsbedingungen in der Textilindustrie in Tamil Nadu ist offiziell gestartet: Anfang Juli haben die beteiligten Bündnismitglieder die Verträge unterzeichnet. Damit sind vielfältige Aktivitäten angestoßen, die bessere Arbeitsbedingungen in der lokalen Textilindustrie zum Ziel haben. Bereits im vergangenen Jahr war mit einem Auftaktworkshop mit Vertreter/-innen der Textilindustrie im südindischen Bundesstaat Tamil Nadu dafür erfolgreich der Grundstein gelegt werden.

Im Fokus der Aktivitäten unter dem Dach des Bündnisses für nachhaltige Textilien stehen insbesondere Spinnereien: Ungefähr 80% der Beschäftigten sind hier Frauen, darunter auch Minderjährige. Ausbeutung über Pauschalverträge, Löhne unterhalb des offiziellen Mindestlohns, exzessive Überstunden, Unterdrückung von Gewerkschaften, fehlende Vereinigungsfreiheit und sexuelle Belästigung stellen für die Mitarbeiter/-innen vor Ort eine Gefahr dar.

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Demonstration am 05.Juli 2018. Foto: © NGWFDemonstration am 05. Juli 2018. Foto: © NGWFGewerkschaften und Arbeiter*innen demonstrieren für Lohnerhöhung in Bekleidungsfabriken

Am 5. Juli hat unsere bangladeschische Partnerorganisation NGWF (National Garment Worker Federation) eine Kundgebung in Dhaka organisiert, um für die längst überfällige Erhöhung des Mindestlohns in Bangladeschs Bekleidungsindustrie zu protestieren. Nachdem die bangladeschische Regierung frühere Proteste zum Teil brutal niederschlagen ließ und hunderte Gewerkschafter*innen und Arbeiter*innen inhaftiert wurden, hat sie am 29. Januar 2018 endlich eine Lohnbehörde eingesetzt, um den Mindestlohn für Textilarbeiter*innen neu festzusetzen.

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© FEMNET

Wirtschaftsministerium erkennt Handlungsbedarf für Reformen bei Kontrollen in den globalen Lieferketten der Textilindustrie

Berlin/Dhaka. Das System der Kontrollen zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen (Sozialaudits) in den globalen Lieferketten der Textilindustrie muss grundlegend geändert werden. Die Abschlusserklärung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin im Rana-Plaza-Beschwerdeverfahren gegen den Prüfdienstleister TÜV Rheinland könnte den Weg zu notwendigen Reformen ebnen. Die NKS empfiehlt einen Dialog zwischen Prüfdienstleistern, Unternehmensverbänden, Händlern, Herstellern und Gewerkschaften. Die Themen sollen u.a. sein: die Transparenz von Prüfberichten und die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Kontrollen (Sozialaudits) durch die Inhaber der überprüften Fabriken gezahlt werden: Außerdem empfiehlt die NKS Maßnahmen, die schon heute umgesetzt werden könnten, wie etwa die Einbeziehung der Erfahrungen von Gewerkschaften und Arbeiter*innen.

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Entwicklungsminister Gerd Müller plant, schon bald das Siegel ‚Grüner Knopf‘  für Textilien einzuführen. Die Kampagne für Saubere Kleidung warnt jedoch eindringlich vor der Gefahr der Verwässerung.

Durch das Siegel möchte Entwicklungsminister Gerd Müller für Verbraucher*innen auf den ersten Blick erkenntlich machen, ob das gekaufte Kleidungsstück auch unter ökologisch guten und sozial verträglichen Bedingungen hergestellt wurde. „Ein solches Siegel ist unter zwei Bedingungen für Verbraucher*innen wünschenswert: Wenn es anspruchsvolle soziale und ökologische Standards beinhaltet und wenn es die gesamte textile Wertschöpfungskette, also vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel, abdeckt. Bei dem freiwilligen Siegel ‚Grüner Knopf‘ besteht jedoch die Gefahr der Verwässerung“, so Ingeborg Mehser vom Kirchlichen Dienst in der Arbeitswelt.

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Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni 2018 in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.

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Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.

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Bonn, 01.06.2018. Viele Modeunternehmen nehmen billigend in Kauf, dass in ihren Zuliefererbetrieben gegen die Rechte von Müttern und Kindern verstoßen wird. Gibt es in Textilfabriken keine qualifizierte Kinderbetreuung, verstößt dies beispielsweise in Indien gegen geltendes Gesetz. Anlässlich des Internationalen Kindertages startet die Frauenrechtsorganisation FEMNET mit ihrer indischen Partnerorganisation CIVIDEP am 1. Juni eine Petition und fordert die Herstellerfirmen mit der Kampagne #WerPasstAuf? zur Verbesserung der Betreuungssituation auf.

Die internationale Staatengemeinschaft stuft Mütter und Kinder insbesondere in der Arbeitswelt als besonders schutzbedürftig ein. Wie in vielen Ländern weltweit gibt es deshalb auch in Indien gesetzliche Vorschriften für bezahlten Mutterschutz und Kinderbetreuungseinrichtungen am Arbeitsplatz. Die Umsetzung ist jedoch häufig katastrophal, was Untersuchungen von FEMNET und CIVIDEP bestätigten. Geprüft wurden indische Zulieferer von H&M, Cecil, Zalando, Primark und C&A.

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