Nachrichten zu unserer Arbeit - Unternehmensverantwortung

FEMNET-Forderungen an Modeunternehmen

FEMNET hat im Frühjahr 2018 einen Zusammenstellung von Forderungen an Modeunternehmen zusammengestellt. Diese Forderungen hat basierenauf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan.

Lesen Sie unserer Zusammenstellung hier im Wortlaut.

 

 FEMNET-Forderungen an Modeunternehmen

 

  1. Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte
  • Bekenntnis zu den Kernarbeitsnormen der internationalen Arbeitsorganisation insbesondere zum Recht auf gewerkschaftliche Organisierung und Nicht-Diskriminierung
  • Bekenntnis zu den Menschenrechten bei der Arbeit, insbesondere des Rechts auf Existenzlohn
  • Verankerung der oben genannten Normen in die Unternehmenspolitik entlang der gesamten Lieferkette – Umsetzungsstrategie mit einem Zeitplan veröffentlichen

 

  1. Analyse der Risiken und Auswirkungen
  • Im Rahmen der menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht bei der vorgeschriebenen Risikoanalyse der Unternehmen auf Einbezug von Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NRO), insbesondere frauengeführten, achten
  • Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sowie die zugrundeliegende patriarchale Struktur und die Diskriminierung von Frauen und benachteiligten Minoritäten erkennen und dies in die Risikoanalyse integrieren

 

  1. Maßnahmen gegen geschlechtsspezifische Gewalt und Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen
  • Vorbeugendes Handeln zugunsten der Betroffenen von geschlechtsspezifischer Gewalt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg z.B. durch Sensibilisierungs-Trainings für die zumeist männlichen Vorgesetzten, Schulung der männlichen und weiblichen Beschäftigten über ihre Rechte, Verbot von Schwangerschaftstest, von Kurzeitverträgen für Schwangere und niedrigere Bezahlung für Migrantinnen, Bereitstellung der gesetzlich vorgeschriebenen Kinderbetreuung mit ausreichend qualifiziertem Personal
  • Einbindung von Gewerkschaften, insbesondere frauengeführten Gewerkschaften sowie von mitgliederbasierten Frauen-NRO bei der Durchführung von Fabrikkontrollen (Sozialaudits) und der Formulierung von Korrekturplänen
  • Umsetzung von Sozialstandards bei Zulieferern durch Zusammenarbeit mit betroffenen Parteien (Multistakeholder-Initiativen) sicherstellen
  • Überprüfung der Wirksamkeit dieser Maßnahmen

 

  1. Berichterstattung
  • Transparenz: Lieferanten in allen Produktionsländern offenlegen.
  • Die wesentlichen Sozialauditergebnisse veröffentlichen

 

  1. Beschwerdemechanismen
  • Sichere Beschwerdemechanismen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt einführen wie anonyme Beschwerdemöglichkeiten und Ernennung einer externen, unabhängigen, weiblichen Vertrauensperson als Ansprechpartnerin
  • Unterstützung der Opfer geschlechtsspezifischer Gewalt durch Rechtsberatung; im Falle von Mitverursachung des Unternehmens Prozesskostenübernahme und Beteiligung an Entschädigungszahlungen bei Rechtsverletzungen

 

Hinweis:

Diese Forderungen hat FEMNET auf Basis der UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan entwickelt.

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