© FEMNET | Dr. Gisela Burckhardt
Mit dem europäischen Lieferkettengesetz sollten verbindliche menschenrechtliche und umweltbezogene Sorgfaltspflichten für Unternehmen entlang globaler Lieferketten auf EU-Ebene verankert werden. Nach massivem Lobbydruck wurde die Richtlinie Ende 2025 jedoch deutlich abgeschwächt. Der Überblick zeigt, welche zentralen Elemente erhalten bleiben, welche Wirkung das deutsche Lieferkettengesetz bislang entfaltet hat – und worauf es bei der Umsetzung der CSDDD in nationales Recht nun ankommt.
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- Kategorie: Lieferkettengesetz
