Berlin. Große Unternehmen in der EU müssen in ihren Lieferketten zukünftig auf die Einhaltung von Menschenrechten und Umweltstandards hinwirken. Der Rat der Europäischen Union hat die entsprechende Richtlinie, das sogenannte EU-Lieferkettengesetz, heute final beschlossen. Damit endet ein monatelanges politisches Tauziehen, bei dem auf deutscher Seite insbesondere die FDP das Vorhaben zu Fall bringen wollte. Die EU-Mitgliedstaaten haben nun zwei Jahre Zeit, das Vorhaben in nationales Recht umzusetzen. Die Bundesregierung muss das bereits bestehende deutsche Lieferkettengesetz entsprechend anpassen.
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- Kategorie: Lieferkettengesetz
