Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.
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Stellungnahme der Zivilgesellschaft im Bündnis für nachhaltige Textilien zur Mitgliederversammlung 2016