Nachrichten & Pressemitteilungen - Unternehmensverantwortung & Lieferkettengesetz

Gemeinsame PRESSEMITTEILUNG von Initiative Lieferkettengesetz, CorA-Netzwerk, ECCHR, BUND

Berlin. Ein Lieferkettengesetz in Deutschland ist machbar – für Unternehmen genauso wie für den Gesetzgeber. Das zeigt ein Rechtsgutachten der Initiative Lieferkettengesetz, erstellt von Rechtsexpert*innen des Bündnisses mit Unterstützung durch Rechtsanwalt Robert Grabosch. Unternehmen in Deutschland sollen mit einem solchen Gesetz dazu verpflichtet werden, Mensch und Umwelt bei ihren globalen Geschäften besser zu schützen.

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© GBGW

Am 24.11.2012 brach in der Tazreen Fabrik in Bangladesch abends um 18.30 Uhr ein Brand aus. Von den über 1000 Arbeiter/innen befanden sich noch 600 in der Fabrik. Es gab keine Fluchtausgänge ins Freie und die Fenster waren vergittert. Einige Arbeiter*innen konnten die Ventilatoren aus dem Fenster reißen und durch die Lücke aus großer Höhe in die Tiefe springen. Im Feuer, beim Sprung aus der Höhe und später an den Folgen starben 125 Arbeiter*innen, 150 verletzten sich, teils schwer.

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Sozialaudits sollen die Einhaltung von Menschenrechten bei der Arbeit kontrollieren und sicherstellen. Als Kontrollinstrument ist dieser Ansatz jedoch gescheitert. Das dokumentiert der Bericht „FIG LEAF FOR FASHION - How social auditing protects brands and fails workers“ der Kampagne für Saubere Kleidung: Die milliardenschwere, privatwirtschaftlich agierende Zertifizierungs- und Audit-Branche schützt systematisch Ansehen und Gewinne der Auftrag gebenden Unternehmen anstatt die Rechte von Arbeiter*innen. 

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Berlin / Bonn. Die heutige Vorstellung des neuen Textil-Siegels „Grüner Knopf“ durch das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) nutzt die Zivilgesellschaft im Textilbündnis zu einer kritischen Standortbestimmung. Die zivilgesellschaftlichen Bündnis-Mitglieder kritisieren, dass der Grüne Knopf genauso wie das Textilbündnis nur eine freiwillige Maßnahme ist. Dringend notwendig sei aber ein Gesetz, das Sorgfaltspflichten in Bezug auf Menschenrechte, Umwelt und Korruptionsvermeidung für alle Unternehmen verbindlich regelt. Dieses Gesetz müsse die Basis für soziale, ökologische und ökonomische Nachhaltigkeit bilden. Freiwillige Maßnahmen wie der Grüne Knopf und ein verbessertes Textilbündnis könnten darauf aufbauen.

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Als neues staatliches Metasiegel für öko-sozial hergestellte Kleidung soll der „Grüne Knopf“ Verbraucher*innen künftig mehr Orientierung im Siegeldschungel geben. Schon im September 2019 soll die Pilotphase starten. FEMNET und die Kampagne für Saubere Kleidung (CCC) warnen jedoch vor irreführenden Aussagen.

Das Siegel lässt über seinen Zusatz „sozial & ökologisch – staatlich zertifiziert“ ein komplett faires und nachhaltiges Produkt vermuten. Allerdings deckt es nicht die ganze Lieferkette ab, sondern bezieht sich zunächst nur auf Konfektion und Nassprozesse (Waschen, Färben). Damit werden die oft schlimmen Arbeitsbedingungen etwa beim Baumwollanbau oder in den Spinnereien nicht überprüft. Dies wird den Verbraucher*innen aber nicht deutlich gemacht.

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Bonn / Berlin. Die zivilgesellschaftlichen Organisationen im Textilbündnis kritisieren die Roadmaps und Fortschrittsberichte der Mitgliedsunternehmen im Bündnis. In ihrer jetzigen Form seien diese nicht aussagekräftig und schlecht vergleichbar. Die Roadmaps zeigten außerdem, dass viele Unternehmen beim Thema existenzsichernde Löhne noch ganz am Anfang stünden. Darüber hinaus könnten bessere Arbeitsbedingungen in den Lieferketten bewirkt werden, wenn Unternehmen häufiger zusammenarbeiten. Das Textilbündnis hat am Montag Maßnahmenpläne (Roadmaps) und Fortschrittsberichte seiner Mitglieder veröffentlicht. Darin zeigen diese, welche Maßnahmen sie im Bereich Menschenrechte und Ökologie in der Textilproduktion für das nächste Jahr ergreifen wollen und ob im Vorjahr geplante Maßnahmen durchgeführt wurden.

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Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“Anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos starten über 150 Nichtregierungsorganisationen aus Europa – darunter das CorA-Netzwerk – eine Petition gegen Sonderklagerechte von Unternehmen (Investor State Dispute Settlements, ISDS) und für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty).

Damit fordern sie die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückzuziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mit Sonderklagerechten mehr abzuschließen. Außerdem fordern sie, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, damit Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden können.

Die Petition soll Druck auf die EU und ihre Mitgliedstaaten aufbauen, sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty) einzusetzen.

Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“: www.stopisds.org/de

Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen

Textilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNETTextilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNET

Bonn. Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechts­verletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche  Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.

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Sieben Jahre sind nicht genug: Keine Gerechtigkeit für Ali Enterprises  Textilarbeiter*innen und ihre Familien

Foto: © medico international/Holger PriedemuthFoto: © medico international/Holger PriedemuthDortmund. Das Landgericht Dortmund fällte am 10.01.2019 eine sehr enttäuschende Entscheidung: Es wird den Fall zum Fabrikbrand bei dem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK vom Septmeber 2012 nicht verhandeln – wegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Kläger*innen waren vier Mitglieder der Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association. Mit dieser Entscheidung entzieht sich das Unternehmen jeglicher Verantwortungspflicht gegenüber den Arbeiter*innen, welche dessen Waren fertigen.

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