Nachrichten & Pressemitteilungen - Unternehmensverantwortung & Lieferkettengesetz

Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“Anlässlich des Weltwirtschaftsforums in Davos starten über 150 Nichtregierungsorganisationen aus Europa – darunter das CorA-Netzwerk – eine Petition gegen Sonderklagerechte von Unternehmen (Investor State Dispute Settlements, ISDS) und für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (UN-Treaty).

Damit fordern sie die EU und ihre Mitgliedstaaten auf, sich aus Handels- und Investitionsabkommen zurückzuziehen, die Sonderklagerechte enthalten, und künftig keine solchen Abkommen mit Sonderklagerechten mehr abzuschließen. Außerdem fordern sie, rechtliche Möglichkeiten zu schaffen, damit Konzerne für Menschenrechtsverstöße zur Rechenschaft gezogen werden können.

Die Petition soll Druck auf die EU und ihre Mitgliedstaaten aufbauen, sich für ein verbindliches UN-Abkommen zu Wirtschaft und Menschenrechten (Binding Treaty) einzusetzen.

Europaweite Petition „Menschenrechte schützen – Konzernklagen stoppen“: www.stopisds.org/de

Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen

Textilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNETTextilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNET

Bonn. Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechts­verletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche  Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.

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Sieben Jahre sind nicht genug: Keine Gerechtigkeit für Ali Enterprises  Textilarbeiter*innen und ihre Familien

Foto: © medico international/Holger PriedemuthFoto: © medico international/Holger PriedemuthDortmund. Das Landgericht Dortmund fällte am 10.01.2019 eine sehr enttäuschende Entscheidung: Es wird den Fall zum Fabrikbrand bei dem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK vom Septmeber 2012 nicht verhandeln – wegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Kläger*innen waren vier Mitglieder der Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association. Mit dieser Entscheidung entzieht sich das Unternehmen jeglicher Verantwortungspflicht gegenüber den Arbeiter*innen, welche dessen Waren fertigen.

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Wirtschaftsministerium erkennt Handlungsbedarf für Reformen bei Kontrollen in den globalen Lieferketten der Textilindustrie

Berlin/Dhaka. Das System der Kontrollen zu Sicherheits- und Arbeitsbedingungen (Sozialaudits) in den globalen Lieferketten der Textilindustrie muss grundlegend geändert werden. Die Abschlusserklärung der Nationalen Kontaktstelle (NKS) der OECD beim Bundeswirtschaftsministerium in Berlin im Rana-Plaza-Beschwerdeverfahren gegen den Prüfdienstleister TÜV Rheinland könnte den Weg zu notwendigen Reformen ebnen. Die NKS empfiehlt einen Dialog zwischen Prüfdienstleistern, Unternehmensverbänden, Händlern, Herstellern und Gewerkschaften. Die Themen sollen u.a. sein: die Transparenz von Prüfberichten und die Frage, ob es sinnvoll ist, dass Kontrollen (Sozialaudits) durch die Inhaber der überprüften Fabriken gezahlt werden: Außerdem empfiehlt die NKS Maßnahmen, die schon heute umgesetzt werden könnten, wie etwa die Einbeziehung der Erfahrungen von Gewerkschaften und Arbeiter*innen.

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Das von Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) initiierte Textilbündnis motiviert Unternehmen nicht ausreichend dazu, sich für die Einhaltung von Menschenrechten in ihren Lieferketten zu engagieren. Das kritisieren die zivilgesellschaftlichen Mitglieder des Bündnisses anlässlich eines Vernetzungstreffens, das am 5. Juni in Hannover stattfindet. Die Unternehmen, die dem Textilbündnis beigetreten sind, decken bisher etwas weniger als 50 Prozent des deutschen Textilmarktes ab. Vermutlich werden zudem Anfang Juli erneut weitere Mitglieder das Bündnis verlassen müssen, wenn sie der Pflicht zur Erstellung eines jährlichen Maßnahmenplans nicht nachkommen. Die zivilgesellschaftlichen Mitglieder verweisen darauf, dass das freiwillige Textilbündnis sinnvolle Beiträge zur Umsetzung von Standards leisten könne. Für die Verwirklichung der Menschenrechte in der textilen Lieferkette sind aber wirksame und für alle Unternehmen geltende gesetzliche Regeln notwendig.

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Accordkampagne 2018. Foto: © CCCVideo zur aktuellen Kampage. © CCCVor fünf Jahren kostete der katastrophale Fabrikeinsturz von Rana Plaza 1.134 Arbeiter*innen das Leben. Damit sich die Sicherheitslage in Bangladeschs Textilfabriken weiter verbessert, wird das Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch nun verlängert. Die Frauenrechtsorganisation FEMNET ruft alle in Bangladesch produzierenden Mode- und Textilunternehmen dazu auf, sich an diesem neuen Vertrag zu beteiligen. 

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Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.

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FEMNET hat im Frühjahr 2018 einen Zusammenstellung von Forderungen an Modeunternehmen zusammengestellt. Diese Forderungen hat basierenauf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan.

Lesen Sie unserer Zusammenstellung hier im Wortlaut.

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