Nachrichten & Pressemitteilungen - Unternehmensverantwortung & Lieferkettengesetz

© Taslima Akter

Der am 23. Februar 2022 von der EU angenommene Entwurf für ein europäisches Lieferkettengesetz ist ein Erfolg. Damit werden Regeln für die Einhaltung von Umwelt- und Menschenrechtsstandards in globalen Wertschöpfungsketten festgelegt. Die Folgen unternehmerischen Handelns auf Frauen und Mädchen werden jedoch nicht ausreichend berücksichtigt. Deshalb unterzeichnen 82 Organisationen, darunter auch FEMNET, einen offenen Brief an die Europäische Union mit der Forderung den Text nachzubessern, um geschlechtsspezifische Ungleichheiten und Diskriminierung in globalen Wertschöpfungsketten zu bekämpfen.

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Am 23.02.2022 hat die EU ihren Entwurf für ein europaweites Lieferkettengesetz vorgestellt. Das ist ein gutes Signal für die Einhaltung von Menschenrechten und den Klimaschutz entlang globaler Lieferketten. In Bezug auf die Größe der Unternehmen ist der EU-Entwurf ambitionierter als der deutsche. Gleichzeitig fehlen auch hier ausreichende Haftungsreglungen für Unternehmen oder Hinweise auf gendersensible Maßnahmen, um Arbeiter*innen, insbesondere Frauen und Mädchen, vor Ausbeutung und Gewalt zu schützen.

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Das Lieferkettengesetz für Deutschland ist seit Juni 2021 beschlossen und nimmt deutsche Unternehmen endlich in die Verantwortung. Nun ist ein EU-Lieferkettengesetz der nächste Schritt für den Schutz von Menschenrechten und Umwelt in den Lieferketten. Allerdings kommt es hier seit Monaten zu Verzögerungen.

„Es ist sehr beunruhigend, dass die Wirtschaftslobby in Brüssel offenbar versucht, Zeit zu gewinnen, um ein EU-Lieferkettengesetz zu verhindern oder aufzuschieben. Nun muss die Ampel-Koalition zeigen, dass es ihr ernst ist, was sie im Koalitionsvertrag versprochen hat. Ein starkes EU-Lieferkettengesetz würde auch den Schutz der Frauenrechte in der Lieferkette der Bekleidungsindustrie verbessern.“ so Gisela Burckhardt, FEMNET-Vorstandsvorsitzende. FEMNET unterstützt daher den offenen Brief der europäischen Lieferketteninitiative an die EU-Kommission.

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Zivilgesellschaftliche Mitglieder blicken positiv auf etablierten Prozess aber kritisieren Austritte einiger Unternehmen.

Berlin / Bonn / München. Das Bündnis für nachhaltige Textilien prüft im Rahmen des neuen Review Prozesses erstmals seine Mitgliedsunternehmen auf die Umsetzung von menschenrechtlichen sowie Umwelt- und Korruptions-bezogenen Sorgfaltspflichten. Das Lieferkettengesetz sieht vergleichbare Pflichten vor. Im Rahmen der Überprüfung („Review“) haben unabhängige Expert*innen die Angaben der Unternehmen einer Analyse unterzogen und Nachbesserungen entsprechend einer OECD konformen Risikoanalyse und Abhilfe eingefordert. Es wurde deutlich: in Sachen Risikoanalyse und Maßnahmen gibt es bei einigen Unternehmen noch viel zu tun, auch um zukünftigen gesetzlichen Anforderungen zu entsprechen.  Ab heute werden die freigegebenen Berichte auf der Bündnis-Homepage der Öffentlichkeit zugänglich gemacht. In den nächsten Wochen werden weitere Berichte folgen.

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Das Leben von Textilarbeiter*innen ist gefährdet. Während sich die Delta-Virusvariante in Sri Lanka und Bangladesch ausbreitet, arbeiten die Bekleidungsfabriken mit voller Kapazität. Textilarbeiter*innen werden vom Lockdown ausgenommen, um die Aufträge von Markenherstellern zu erfüllen, die ihren Hauptsitz in Ländern mit hohen Impfraten haben.

In einem von der Clean Clothes Campaign initiierten Brief wenden sich Gewerkschaften und zivilgesellschaftliche Organisationen aus der ganzen Welt an die Verantwortlichen aus Politik und Wirtschaft und fordern sie auf, unverzüglich Maßnahmen zu ergreifen.

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Berlin/Bonn/Dortmund, 21.06.2021. Die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC) kritisiert, dass Mitgliedsunternehmen im Textilbündnis nicht verpflichtet sind, ihre Lieferkette offen zu legen. In einem neu erschienenen Bericht zeigt die CCC auf, dass nur sehr wenige Mitgliedsunternehmen ihre Lieferketten offen legen und dem Best Practice-Standard des Transparency Pledge folgen. Nur mit dieser Transparenz können menschenrechtliche Sorgfaltspflichten effektiv und glaubwürdig umgesetzt werden. Die Kampagne für Saubere Kleidung bemängelt zudem, dass verbindliche Vorgaben für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fehlen.

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Pressemitteilung der Kampagne für Saubere Kleidung vom 20.05.2021

Am 15. Mai 2013, nur wenige Wochen nach dem Rana-Plaza-Einsturz, bei dem mindestens 1.134 Menschen ums Leben kamen, unterzeichneten Marken und Einzelhändler zusammen mit Gewerkschaften das Abkommen über Brandschutz und Gebäudesicherheit in Bangladesch (Accord). Dieses bahnbrechende, rechtsverbindliche Abkommen läuft in 10 Tagen, am 31. Mai 2021, aus, nachdem das Programm in den vergangenen acht Jahren 1.600 Fabriken für über zwei Millionen Bekleidungsarbeiter*innen sicherer gemacht hat. Die Kampagne für Saubere Kleidung Deutschland fordert die 200 Marken und Einzelhändler, die derzeit Unterzeichner des Accord sind, darunter auch die Otto Group auf, ein neues rechtsverbindliches Sicherheitsabkommen zu unterzeichnen.

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Die Treaty Alliance Deutschland hat ihren Flyer zum UN-Treaty aktualisiert. Darin wird die Notwendigkeit beschrieben, neben dem Lieferkettengesetz in Deutschland auch den Prozess der Vereinten Nationen für ein Abkommen zu unterstützen, das weltweit verbindliche Regeln zu Wirtschaft und Menschenrechten umsetzen soll. Zudem werden Möglichkeiten aufgezeigt, was jede*r Einzelne dafür tun kann.

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