Pressemeldungen - Unternehmensverantwortung & Lieferkettengesetz

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Am 3. September 2025 hat das Bundeskabinett eine deutliche Abschwächung des deutschen Lieferkettengesetzes beschlossen: Die Berichtspflicht wird ausgesetzt, Sanktionen sind nur noch bei schweren Verstößen vorgesehen. Während damit zentrale Instrumente des nationalen Gesetzes entfallen, droht auch auf europäischer Ebene eine Verwässerung der Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD). In Brüssel wird weiter verhandelt – Zeit für einen Blick auf den aktuellen Stand.

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In einem heute veröffentlichten Appell sprechen sich über 70 Politiker*innen, Unternehmen, Ökonom*innen und zivilgesellschaftliche Organisationen für den Schutz der EU-Lieferkettenrichtlinie aus. 

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FEMNET-Vorsitzende Dr. Gisela Burckhardt kommentiert: "Mit seinem heutigen Vorschlag, das LkSG für zwei Jahre auszusetzen, fällt Habeck allen denjenigen in den Rücken, die seit Jahren für eine gesetzliche Regelung kämpfen. Unternehmen verunsichert es, die Zivilgesellschaft fühlt sich für dumm verkauft. Dies könnte Auswirkungen für die EU-Wahlen haben."

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© Initiative Lieferkettengesetz

Berlin. Eine stark abgeschwächte Version des EU-Lieferkettengesetzes hat die zentrale Hürde genommen: Der Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats der Europäischen Union (COREPER) stimmte heute für das wichtige Menschenrechtsvorhaben. Damit kann die Richtlinie doch noch vor der Europawahl im Juni verabschiedet werden. Wochenlang und bis zuletzt hatte die FDP versucht, das Gesetz zu Fall zu bringen. Die EU hatte im Trilog-Verfahren eigentlich bereits im Dezember 2023 einen Kompromiss gefunden. Mit einem stark ausgehöhlten weiteren Kompromissvorschlag gelang es der belgischen Ratspräsidentschaft heute, doch noch eine qualifizierte Mehrheit der Mitgliedstaaten für das EU-Lieferkettengesetz zu sichern. FDP-Justizminister Buschmann hat auch diesen Kompromissvorschlag abgelehnt, weshalb sich Deutschland bei der Abstimmung enthielt.

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Großer Rückschlag für das EU-Lieferkettengesetz: Im Ausschuss der Ständigen Vertreter des Rats (COREPER) ist heute keine qualifizierte Mehrheit für das Menschenrechtsvorhaben zustande gekommen. Die belgische Ratspräsidentschaft hat angekündigt, nun erneut mit den Mitgliedstaaten und dem EU-Parlament in Verhandlungen zu treten. In der deutschen Bevölkerung gibt es derweil eine große Unterstützung für das EU-Lieferkettengesetz: Mehr als zwei Drittel der Menschen in Deutschland wollen das Gesetz, wie eine neue repräsentative Umfrage zeigt.

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Berlin.  Die Bundesregierung wird dem in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz auf Druck der FDP und großer Wirtschaftsverbände nicht zustimmen. Das hat Arbeitsminister Hubertus Heil (SPD) heute der Nachrichtenagentur Reuters mitgeteilt. Die Initiative Lieferkettengesetz verurteilt diesen Rückzug in letzter Minute. Er schädige das Ansehen Deutschlands als verlässlicher politischer und wirtschaftlicher Partner in der EU und zeige, welche geringe Priorität Menschenrechte sowie Klima- und Umweltschutz für die Bundesregierung haben.

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Berlin. Bundesjustizminister Marco Buschmann (FDP) und Bundesfinanzminister Christian Lindner (FDP) lehnen den in Brüssel ausgehandelten Kompromiss zum EU-Lieferkettengesetz ab. Das geht aus einer Stellungnahme der beiden Ministerien hervor, aus der die dpa heute zitiert und die der Initiative Lieferkettengesetz vorliegt. Das Bündnis aus mehr als 140 zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert Bundeskanzler Olaf Scholz dazu auf, seine Richtlinienkompetenz zu nutzen und dem EU-Lieferkettengesetz zuzustimmen.

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Im Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor. Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats. In monatelangen Verhandlungen haben die Ausschüsse des Europäischen Parlaments einen Kompromiss formuliert, der am 1. Juni zur Abstimmung gestellt und angenommen wurde.

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Gemeinsame Presseerklärung von FEMNET, NGWF und ECCHR

„10 Jahre nach Rana Plaza gibt es noch immer Fabriken in Bangladesch, die für internationale Konzerne wie Amazon, IKEA oder Tom Tailor Kleidung produzieren, in denen es kaum Sicherheitskontrollen gibt. Das können wir nicht länger hinnehmen“, sagt Amirul Haque Amin, Präsident und Mitbegründer der National Garment Workers Federation (NGWF).

FEMNET, ECCHR und NGWF reichen auf Grundlage des im Januar 2023 in Kraft getretenen Lieferkettengesetzes die erste Beschwerde gegen Amazon und IKEA bei einer deutschen Behörde, dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA), ein. Grundlage dafür ist eine im März 2023 in Bangladesch durchgeführte Recherche der Gewerkschaft National Garment Workers Federation (NGWF) bei der Sicherheitsmängel wie fehlende Inspektionen aber auch andere Arbeitsrechtsverletzungen wie mangelnde Gewerkschaftsfreiheit festgestellt wurden.

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Erweiterte Pressemitteilung der Initiative Lieferkettengesetz vom 06.12.2022

Berlin, 06.12.2022. Die Europäische Union will Unternehmen zum Schutz von Menschenrechten und der Umwelt in ihren Wertschöpfungsketten verpflichten. Offen ist jedoch, wie wirksam das sogenannte EU-Lieferkettengesetz ausfällt. Der zuständige EU-Ministerrat hat sich vergangenen Donnerstag in Brüssel auf eine Position geeinigt, die zwar über das deutsche Lieferkettengesetz hinausgeht, aber dennoch zahlreiche Schlupflöcher enthält. Mehrere EU-Regierungen, darunter Deutschland, versuchen weiterhin, das Vorhaben abzuschwächen. Dagegen protestierten heute in Berlin Aktivist*innen der „Initiative Lieferkettengesetz“ und überreichten eine an Bundeskanzler Olaf Scholz gerichtete Petition mit 90.248 Unterschriften.

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Gemeinsame Presseerklärung von FEMNET und ECCHR

Logos von FEMNET und ECCHR

Bonn / Berlin. Heute, am 24. November 2022, jährt sich der Brand von Tazreen, bei dem über 110 Textilarbeiter*innen in Bangladesch ums Leben kamen, zum zehnten Mal. Genau sechs Monate später starben in den Trümmern von Rana Plaza mehr als 1.100 Menschen, die Kleidung für internationale Modeunternehmen nähten. Das „Abkommen für Gebäudesicherheit und Feuerschutz in Bangladesch“ (Bangladesh Accord) war eine Reaktion auf diese Tragödien und hat erfolgreich dazu beigetragen, solch vermeidbare Katastrophen in der Bekleidungsindustrie zu verhindern, wo alle anderen Programme versagt haben. Der Accord in Bangladesch gilt als der erfolgreichste Mechanismus zur Verbesserung der Sicherheit am Arbeitsplatz weltweit. Dennoch haben einige führende Unternehmen, die in Bangladesch produzieren lassen, bis heute weder den Bangladesh Accord noch seinen Nachfolger – den Internationalen Accord, der eine Ausweitung des Abkommens auf andere Länder wie Pakistan vorsieht - unterzeichnet.

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Berlin/Bonn/Dortmund, 21.06.2021. Die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, CCC) kritisiert, dass Mitgliedsunternehmen im Textilbündnis nicht verpflichtet sind, ihre Lieferkette offen zu legen. In einem neu erschienenen Bericht zeigt die CCC auf, dass nur sehr wenige Mitgliedsunternehmen ihre Lieferketten offen legen und dem Best Practice-Standard des Transparency Pledge folgen. Nur mit dieser Transparenz können menschenrechtliche Sorgfaltspflichten effektiv und glaubwürdig umgesetzt werden. Die Kampagne für Saubere Kleidung bemängelt zudem, dass verbindliche Vorgaben für menschenrechtliche Sorgfaltspflichten fehlen.

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