Nachrichten & Pressemeldungen - Lieferkettengesetz © FEMNET 12. Februar 2021 Das Lieferkettengesetz kommt! - Jedoch mit Kompromissen Das Lieferkettengesetz kommt, das ist nun sicher. Ein positiver Vorstoß, da das Gesetz somit noch vor der anstehenden Bundestagswahl dieses Jahr verabschiedet werden kann. Unternehmen werden dadurch zur Verantwortung gegenüber Menschenrechten und der Umwelt verpflichtet. Verstöße sollen durch eine Bundesbehörde kontrolliert werden. Verstößt ein Unternehmen gegen seine Pflichten, kann die Behörde Bußgelder verhängen und das Unternehmen von öffentlichen Aufträgen ausschließen. Das ist immerhin ein Fortschritt zu den bisherigen freiwilligen Ansätzen. Trotzdem bleibt die Wirksamkeit des Gesetzes fraglich. Wirtschaftsminister Peter Altmaier konnte seine Forderungen durchsetzen und das Gesetz an wichtigen Stellen entkräften: Es wird auf das zentrale Element der zivilrechtlichen Haftung verzichtet. Damit wird Opfern von Menschenrechtsverletzungen verwehrt, vor deutschen Gerichten gegen die verantwortlichen Unternehmen zu klagen. Vor allem aber wird nicht die gesamte Lieferkette erfasst, sondern nur der unmittelbare Zulieferer. Das kann ein Zwischenhändler sein oder eine Konfektionsfabrik z.B. in Bangladesch. Aber die „mittelbaren“ Zulieferer in der tieferen Lieferkette wie z.B. die Spinnereien bleiben unberücksichtigt. Es handelt sich um eine sogenannte abgestufte Sorgfaltspflicht. Das widerspricht auch den UN-Leitprinzipien. Wenn das Gesetz ab 2023 in Kraft tritt, soll es zunächst nur für Unternehmen ab 3000 Mitarbeiter*innen (das sind rund 600 Unternehmen in Deutschland) gelten. Ab 2024 richtet sich das Gesetz dann an Unternehmen mit mehr als 1000 Mitarbeiter*innen, das sind 2891 Unternehmen laut Aussage des Arbeitsministeriums. Dadurch fallen kleine und mittelständische Unternehmen ab 250 Mitarbeiter*innen - und dies betrifft zahlreiche Unternehmen der Bekleidungsindustrie - durch das Raster. Auch wird kein Bezug auf die Forderung nach einem geschlechtergerechten Lieferkettengesetz genommen, was FEMNET und andere NGOs stets gefordert hatten. Auch wenn das Gesetz wesentliche Lücken aufweist, zeigt es doch, dass sich der Einsatz gelohnt hat. Wir haben es gemeinsam mit vielen anderen Akteur*innen geschafft, die Politik dazu zu bewegen, sich dem Thema zu widmen und ein Gesetz auf den Weg zu bringen. Nun ruht die Hoffnung auf den Parlamentarier*innen den Entwurf zu verbessern. Die EU könnte den Weg weisen. Kategorie: Lieferkettengesetz