Nachrichten - Klima & Kleidung

© Initiative Lieferkettengesetz

Einschätzung der Initiative Lieferkettengesetz zur Einigung zum EU-Lieferkettengesetz vom 15. Dezember 2023 

Es ist ein Meilenstein für den Schutz von Menschen und Umwelt in den globalen Lieferketten: In einer 16stündigen Marathon-Sitzung haben sich EU-Kommission, Rat und Parlament gestern auf das EU-Lieferkettengesetz geeinigt. Doch was genau wird sich damit verändern? Wir haben uns den Kompromiss genauer angeschaut.

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© FEMNET

Regelmäßige Reisen der FEMNET-Mitarbeiterinnen zu unseren Partner*innen in den südostasiatischen Produktionsländern stellen sicher, dass unsere Projekte lokal wirken. Der direkte Austausch mit Vertreter*innen von Gewerkschaften und Organisationen vor Ort gibt uns wichtige Einblicke und Einschätzungen in die Entwicklungen des Sektors, und Projektvorhaben können entsprechend gemeinsam geplanter Ziele auf den Weg gebracht werden. Der Besuch von Auslandskoordinatorin Daniela Wawrzyniak und Aika-Maresa Fischbeck, Referentin für Auslandsprojekte und Kampagnenarbeit, in Dhaka Ende Oktober 2023 wurde zum Realitäts-Check: Die Reise führte beide mitten hinein in die aktuellen Lohnverhandlungen in der Textilbranche.

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© FEMNET

Zum Abschluss eines einjährigen Pilotprojekts zu öko-fairer Berufskleidung haben die Städte Krefeld und Dormagen zusammen mit FEMNET regionale Anbieter*innen zum Austausch eingeladen. Das praxisorientierte Programm und der Dreiklang aus regionalem Fachhandel, Herstellerfirmen und Kommunen bekam von allen Seiten viel positives Feedback.

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© BCWS

Am 10. Dezember 1948 verkündeten die Vereinten Nationen die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte, doch selbst nach 75 Jahren werden weltweit immer noch Menschenrechte verletzt. Besonders im Bekleidungssektor Bangladeschs bleibt die Durchsetzung des Rechts auf einen sicheren Arbeitsplatz eine Herausforderung. Aus diesem Grund unterstützt FEMNET ein wegweisendes Pilotprojekt der Gesellschaft für internationale Zusammenarbeit (GIZ) und der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO), das die Arbeitsbedingungen der Arbeiter*innen durch die Einführung einer Arbeitsunfallversicherung verbessern soll.

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© Eva Beyer

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET , ECCHR und Rosa Luxemburg Stiftung.

Berlin, Bonn, Karatschi. Neue Forschungsergebnisse der pakistanischen Gewerkschaften National Trade Union Federation (NTUF) und Home-Based Women Worker´s Federation (HBWWF) sowie der deutschen Menschenrechtsorganisationen FEMNET und ECCHR zeigen, dass in den Lieferketten deutscher Unternehmen oftmals nicht einmal der Mindestlohn gezahlt wird: Der Bericht "Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt"  deckt alarmierende, seit Jahren andauernde Arbeitsrechtsverletzungen in Textilfabriken in Pakistan auf und fordert umgehende Maßnahmen von Modemarken. Das am 1. Januar 2023 in Kraft getretene deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) verpflichtet Unternehmen dazu, die Einhaltung von Arbeitsrechten in ihren Wertschöpfungsketten sicherzustellen. Aus diesem Grund haben die Autor*innen der Studie jene von den befragten Arbeiter*innen benannten Unternehmen, die unter das neue Gesetz fallen, über die Arbeitsrechtsverletzungen bei ihren Produzenten in Pakistan informiert. Auch wenn viele der Marken noch keine wirksamen Maßnahmen ergriffen haben, so hat das Gesetz doch maßgeblich dazu beigetragen, dass einige Unternehmen nun Verantwortung für die Erfüllung ihrer Sorgfaltspflichten übernehmen.

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© Scukrov - iStockphotos.com

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET und Global Nature Fund (GNF)

Bonn. Der deutsche Gesundheitssektor trägt erheblich zur Umweltbelastung bei und ist für beachtliche 5 Prozent der nationalen Treibhausgasemissionen verantwortlich. Eine kritische Analyse zeigt, dass etwa 60 Prozent dieser Emissionen durch die Verordnung von Medikamenten und weitere 23 Prozent durch den Einkaufssektor verursacht werden. Hierzu zählen auch Berufskleidung und Bettwäsche. Das Projekt Fair Wear Works von FEMNET und dem Global Nature Fund (GNF) setzt genau hier an und bietet bedarfsorientierte Workshops für Gesundheitseinrichtungen.

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© NGWF

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET, SÜDWIND-Institut, INKOTA-netzwerk und HEJSupport

Der kürzlich festgesetzte Mindestlohn in Bangladesch für Bekleidungsarbeiter*innen auf 12.500 Taka pro Monat (106 Euro) führt weiterhin zu Protesten und Ausschreitungen. Arbeiter*innen werden gezielt verletzt, verschleppt, unrechtmäßig angeklagt, inhaftiert, eingesperrt oder sogar getötet. Konkrete Unterstützung für die Forderungen der Gewerkschaften für einen höheren Mindestlohn von Seiten einkaufendender Unternehmen bleiben bislang dennoch aus. Bis zum 26.11.2023 ist nun die letzte Gelegenheit, wirksam Stellung zu beziehen.

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