Nachrichten - Klima & Kleidung

© FEMNET

Nach fünf Jahren hat die bangladeschische Regierung endlich wieder einen Lohnausschuss einberufen, um den Mindestlohn für die Bekleidungsbranche, in der rund 4 Millionen Arbeiter beschäftigt sind, zu überarbeiten. Der derzeitige Mindestlohn von 8.000 Taka (ca. 65 Euro) reichte bereits bei seinem Inkrafttreten im Jahr 2019 nicht für einen angemessenen Lebensunterhalt aus. Seitdem mussten die Beschäftigten den zusätzlichen Druck der Covid-19-Pandemie und der anschließenden hohen Inflation ertragen, ohne dass ihre Löhne gestiegen sind.

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© hceebee - flickr.com

Bonn, Berlin, Dachau. Im zentralasiatischen Turkmenistan zwingen staatliche Behörden jedes Jahr zehntausende Menschen aus staatlichen und privaten Betrieben sowie aus Universitäten, in der Baumwollernte zu arbeiten. Damit ist Turkmenistan einer der Staaten, in denen systematisch und staatlich organisiert Zwangsarbeit eingesetzt wird.

Das Textilbündnis, angetreten, um faire Arbeitsbedingungen vom Baumwollfeld bis zum Kleiderbügel umzusetzen, bleibt inaktiv. NROs beantragten die Empfehlung an alle Mitgliedsunternehmen, die Verarbeitung von Baumwolle aus Zwangsarbeit in Turkmenistan zu stoppen und den Aufruf zum Boykott turkmenischer Baumwolle (Turkmen Cotton Pledge der Cotton Campaign) zu unterzeichnen. Durch die Verweigerung verpasst das Textilbündnis eine Chance, zur Abschaffung eines staatlich organisierten Zwangsarbeitssystems beizutragen. Im Vorfeld der Baumwollernte 2023/24 hätte durch klare Positionierung der internationale Druck auf Turkmenistan erhöht werden können.

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© Friends of the Earth Europe

Im Februar 2022 legte die EU-Kommission ihren Vorschlag für die sogenannte Corporate Sustainability Due Diligence Directive (CSDDD) zum Schutz von Menschenrechten und Umwelt vor. Im Dezember 2022 folgte die Position des Ministerrats. In monatelangen Verhandlungen haben die Ausschüsse des Europäischen Parlaments einen Kompromiss formuliert, der am 1. Juni zur Abstimmung gestellt und angenommen wurde.

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© CIVIDEP, Indien

Im indischen Bundesstaat Karnataka, mit seiner Hochburg der Textilindustrie Bengaluru, stehen drastische Änderungen eines wichtigen Arbeitsgetzes kurz vor der Umsetzung. Der sogenannte Factories Bill 2023, Karnataka Amendment löst einen bis dato geltenden Standard ab. Wichtige arbeitsrechtliche Errungenschaften wie etwa die Abschaffung von Nachtschichten oder die Einführung des 8-Stunden-Tagen sollen aufgehoben werden. Das geänderte Gesetz soll den Zulieferern mehr Spielraum gewähren, um flexibler auf Auftragslagen reagieren zu können. Die Arbeitsrechtorganisation Cividep erwartet deutliche Verschlechterungen der Arbeitsbedingungen für tausende weibliche Beschäftigte.

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