Nachrichten & Pressemeldungen - Lieferkettengesetz

© Initiative Lieferkettengesetz

Bundestag beschließt Lieferkettengesetz – Worauf können Textilarbeiter*innen nun hoffen?

Lange hat FEMNET sich für eine gesetzliche Regelung für Unternehmen stark gemacht, zur Einhaltung von arbeits- und menschenrechtlichen Vorgaben ihrer Zulieferer zu sorgen. Nun ist das Lieferkettengesetz beschlossen.

FEMNETs Vorstandsvorsitzende Dr. Gisela Burckhardt sagt: „Auch wenn das verabschiedete Lieferkettengesetz weit hinter unseren Wünschen zurückbleibt, ist es doch ein erster Schritt hin zu mehr Verbindlichkeit von Unternehmen, ihrer unternehmerischen Sorgfaltspflicht nachzukommen. Endlich können Näher*innen darauf pochen, dass geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz nicht toleriert wird. Allerdings können sie weiterhin nicht vor deutschen Gerichten nach deutschem Recht ihre Rechte einklagen, das ist ein großes Manko des Gesetzes. Hier bleibt die Hoffnung, dass die EU ein anspruchsvolleres Lieferkettengesetz verabschiedet, das seinen Namen auch verdient, indem es die gesamte Lieferkette erfasst und nicht nur den unmittelbaren Zulieferer, und sich auch auf alle Unternehmen bezieht und nicht nur die großen. Menschenrechte müssen überall gelten.“

Nachfolgend das Pressestatement der Initiative Lieferkettengesetz vom 11.06.2021

“Noch nicht am Ziel, aber endlich am Start” – Kommentar zum Beschluss des Lieferkettengesetzes

Berlin, 11.06.2021. Der Bundestag hat in seiner heutigen Sitzung das Lieferkettengesetz verabschiedet. Johanna Kusch, Koordinatorin des zivilgesellschaftlichen Bündnisses “Initiative Lieferkettengesetz”, kommentiert:

“Im Kampf gegen Menschenrechtsverletzungen und Umweltzerstörung in den Lieferketten sind wir noch lange nicht am Ziel, aber seit heute endlich am Start: Erstmalig verpflichtet hierzulande ein Gesetz Unternehmen, Verantwortung für die Menschen in ihren Lieferketten zu übernehmen. Das ist ein Erfolg der Zivilgesellschaft und eine gute Nachricht für Alle, die unter ausbeuterischen Bedingungen in den Lieferketten deutscher Unternehmen arbeiten.

Der heutigen Abstimmung im Bundestag ist eine Lobbyschlacht vorausgegangen, die ihresgleichen sucht. Leider haben das Wirtschaftsministerium und viele Unions-Abgeordnete das Gesetz auf Druck der Wirtschaftslobbyisten an zahlreichen Stellen abgeschwächt. Das Gesetz umfasst zu wenige Unternehmen und macht zu viele Ausnahmen bei den Sorgfaltspflichten. Es verweigert Betroffenen den Anspruch auf Schadensersatz und setzt leider kein Zeichen für den Klimaschutz in Lieferketten.

Deswegen ist dieses Gesetz nur ein Etappenerfolg. Die Zivilgesellschaft wird auch weiterhin für Menschenrechte und Umweltschutz in der gesamten Wertschöpfungskette streiten: Für Nachbesserungen im Lieferkettengesetz, für eine wirkungsvolle Umsetzung und für eine europaweite Regelung, die an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht.”

Veranstaltungshinweis:

Unsere Vorstandsvorsitzende Dr. Gisela Burckhardt wird an der Online Diskussion „Der Weg zur Nachhaltigkeit: Gesetzliche Regelungen für Faire Lieferketten“ vom Rautenstrauch-Joest-Museum am Mittwoch, 30.06.2021 von 19.00-20.30 Uhr teilnehmen. Nähere Informationen folgen in Kürze.

 

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