Nachrichten - Bündnis für nachhaltige Textilien

Podiumsteilnehmerinnen während der Mitgliederversammlung

© J. F. Briggs

Das Bündnis für nachhaltige Textilien gibt sich eine neue Struktur

Ende September wurde es beschlossen – bei der Mitgliederversammlung am 30.11.2022 fiel nun der Startschuss für die Umsetzung des neuen Konzepts für das Textilbündnis. Künftig konzentriert sich die Arbeit des Bündnisses auf drei Basiselemente. Mitgliedsunternehmen werden dazu verpflichtet, Informationen zu Produktionsstätten und Lieferantendaten in der eigenen Lieferkette bereitzustellen und sich auch vor Ort in den Textilproduktionsländern mit konkreten Projekten zu engagieren. Das Textilbündnis will vor Ort stärker mit Hilfe von Projekten Wirkungen erzielen.

Der Steuerungskreis des Textilbündnisses hat Ende September eine Neustrukturierung beschlossen, deren Umsetzung mit der Mitgliederversammlung am 30.11. eingeleitet wurde. Künftig will das Bündnis, auch mit Blick auf das ab 2023 geltende Lieferkettengesetz, seine Wirkung über drei Basiselemente entfalten:

  1. Die Umsetzung von Sorgfaltspflichten
  2. Transparenz über Liefernetzwerke
  3. Fokusthemen effektiv angehen

Textilbuendnis Elemente 2022© Grafik: https://www.textilbuendnis.com/mitgliederversammlung-30-november-2022/

Die Umsetzung von Sorgfaltspflichten im Rahmen des ersten Basiselements sieht vor, dass jedes Mitglied des Bündnisses öffentlich Bericht darlegt, wie die Sorgfaltspflichten in den eigenen Lieferketten umgesetzt werden. Dafür können Unternehmen den im Textilbündnis etablierten Review-Prozess nutzen. Das Textilbündnis erkennt aber ab 2023 auch den Bericht an das Bundesamt für Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Zusammenhang mit dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) sowie den Bericht für den Grünen Knopf 2.0 als Nachweis an.

Das zweite Basiselement betrifft die Transparenz über Liefernetzwerke. Seit 2020 veröffentlicht das Bündnis für nachhaltige Textilien eine aggregierte Liste der Produktionsstätten und Lieferantendaten von Mitgliedsunternehmen auf der Plattform Open Supply Hub, vormals unter Open Apparel Registry bekannt. Bislang war die Veröffentlichung von Lieferkettendaten freiwillig. Mit der Neustrukturierung des Bündnisses müssen ab 2023 alle Bündnisunternehmen ihre Lieferantendaten verpflichtend in die aggregierte Liste einspeisen. Damit ist allerdings keine Zuordnung von Unternehmen und Lieferant möglich, es sei denn, die Unternehmen veröffentlichen ihre Lieferantenliste selbst.

Das dritte Basiselement stellt die aktive Einbringung aller Bündnismitglieder zu vier Fokusthemen dar. Die Fokusthemen umfassen

  • Existenzsichernde Löhne und Einkaufspraktiken
  • Kreislaufwirtschaft und Klima
  • Geschlechtergerechtigkeit
  • Beschwerdemechanismen und Abhilfe

und sollen künftig einen positiven Beitrag zu zentralen Problemen in der weltweiten Textilindustrie leisten. Für jedes Fokusthema gibt es einen Referenzrahmen, der angestrebte Zielmarken darstellt. Anhand von Indikatoren muss jedes Mitgliedsunternehmen seinen Fortschritt in den Fokusthemen messen. Eine wichtige und zentrale Neuerung in Bezug auf diese Fokusthemen umfasst die nun geltende Verpflichtung aller Bündnisunternehmen, sich vor Ort in den Textilproduktionsländern in mindestens einer Initiative oder einem Projekt des Bündnisses zu engagieren. Hierzu können alle Mitglieder in einem Ideenwettbewerb Vorschläge einreichen.

FEMNET wird sich zusammen mit den anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen im Textilbündnis dafür einsetzen, dass die Mitgliedsunternehmen des Bündnisses die Neuerungen ambitioniert umsetzen und damit deutlich über die Anforderungen des Lieferkettengesetzes hinausgehen. Insbesondere bei den Projekten kommt es darauf ein, dass solche in Fabriken gefördert werden, die Strukturen und Prozesse schaffen, die zu besseren Arbeitsbedingungen führen und Betroffenen eine Mitsprache garantieren.

Weitere Informationen zu der Arbeit der Zivilgesellschaft im Bündnis finden sich auf dieser Website: https://nro-textilbuendnis.de/.

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