Nachrichten zu unserer Arbeit - Unternehmensverantwortung
© Martje Theuws
Stellungnahme zum Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zur Einführung einer erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien
Die Kampagne für Saubere Kleidung, hat eine aktuelle Stellungnahme zu einem Eckpunktepapier für einen Gesetzentwurf zur erweiterten Herstellerverantwortung veröffentlicht, der Fast-Fashion-Hersteller an den Entsorgungs- und Recyclingkosten beteiligen soll. Ein Textilgesetz muss Ausbeutung und Umweltzerstörung durch die Textilindustrie stoppen!
Zum Hintergrund
Am 16. Oktober 2025 ist die Richtlinie 2025/1892 zur Änderung der Richtlinie 2008/98/EG (Abfallrahmenrichtlinie) in Kraft getreten. Mit dieser wird auf europäischer Ebene eine erweiterte Herstellerverantwortung für Textilien eingeführt. Die Vorgaben sollen in Deutschland durch ein neues Textilgesetz umgesetzt werden.
Zur Vorbereitung des Gesetzgebungsverfahrens hat das Bundesministerium für Umwelt, Klimaschutz, Naturschutz und nukleare Sicherheit ein Eckpunktepapier veröffentlicht. Das Eckpunktepapier stellt die Ziele, die zentralen Regelungen und die Pflichten der unterschiedlichen Akteure für die Sammlung und Entsorgung von Alttextilien im Rahmen des zukünftigen Textilgesetzes dar.
Die Kampagne für Saubere Kleidung, deren Mitglied FEMNET ist, begrüßt das Eckpunktepapier des Bundesumweltministeriums zur erweiterten Herstellerverantwortung (EPR) für Textilien als ersten Schritt, sieht jedoch erheblichen Nachbesserungsbedarf. Kritisch ist vor allem der enge Fokus auf Abfallmanagement, während zentrale Probleme wie Menschenrechtsrisiken in Lieferketten, Überproduktion und Fast-Fashion-Geschäftsmodelle weitgehend ausgeblendet bleiben.
Die Stellungnahme zum Eckpunktepapier wurde am 22.04.2026 an das Ministerium übersendet.
Unsere konkreten Forderungen an die Regierung:
- Ein wirksames Verursacherprinzip muss über ökologische Aspekte hinausgehen und auch soziale Kosten internalisieren. Die erweiterte Herstellerverantwortung sollte mit bestehenden menschenrechtlichen Sorgfaltspflichten verzahnt werden. Zusätzlich sollte ein Mechanismus für menschenrechtliche Folgeabschätzung installiert werden.
- Die angestrebte Wirkung gegenüber Fast-Fashion-Geschäftsmodellen darf nicht durch untergeordnete qualitative Kriterien und eine zu geringe finanzielle Differenzierung der Ökomodulation verpuffen.
- Das Eckpunktepapier erlaubt es Herstellern, eigene Organisationen für Herstellerverantwortung zu gründen. Dies birgt erhebliche Interessenskonflikte. Die unabhängige Steuerung kann nur durch staatliche oder quasistaatliche Organisationen für Herstellerverantwortung erfüllt werden.
- Vertreter*innen von Arbeiter*innen in den Produktionsländern und Akteur*innen aus Importländern gebrauchter Ware haben bislang keinen Zugang zu Gestaltungsprozessen, sind jedoch zentral von den Auswirkungen der EPR betroffen. Eine Erweiterung der geplanten Kommission um Perspektiven aus dem globalen Süden ist daher zwingend erforderlich.
- Es fehlt die Berücksichtigung globaler Verantwortung. Ein Teil der verpflichtenden Herstellerbeträge sollte daher in einen Transformationsfonds fließen, der menschenwürdige Arbeitsbedingungen unterstützt und negative Effekte in den Produktionsländern und den Importländern von Alttextilien abfedert.
- Die Einführung verbindlicher Transparenzinstrumente ist eine zentrale Voraussetzung für ein wirksames Monitoring z. B. durch zivilgesellschaftliche Organisationen und für die Effektivität der erweiterten Herstellerverantwortung.
Ohne diese Elemente droht die EPR, ihre Lenkungswirkung zu verfehlen und bestehende Missstände zu verstetigen. Die Bundesregierung ist aufgefordert, die vorliegenden Eckpunkte im weiteren Gesetzgebungsprozess substanziell nachzuschärfen und die erweiterte Herstellerverantwortung zu einem wirksamen Instrument für eine umfassende sozial-ökologische Transformation des Textilsektors weiterzuentwickeln.
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Kontakt
Aika Fischbeck, Kampagne für Saubere Kleidung,
Dr. Gisela Burckhardt, FEMNET e.V.,
Dr. Jiska Gojowczyk, SÜDWIND Institut,

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