Hintergrundinformationen - Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

Geschlechtsspezifische Gewalt gehört zu den am weitesten verbreiteten Menschenrechtsverletzungen der Welt. Sie richtet sich vor allem gegen Frauen und sexuelle Minderheiten. Die Täter sind meist Männer. In geschlechtsspezifischer Gewalt kommen ungleiche Machtbeziehungen zwischen Frauen und Männern zum Ausdruck.

Beim Nähen der Kleidung sind je nach Land 60 bis 90 Prozent der Arbeiter*innen Frauen. Männer arbeiten vor allem in Aufsichts- und Führungspositionen, sie geben Anweisungen, üben Druck aus und viele schrecken nicht vor gewalttätigem Verhalten zurück. Deshalb müssen Unternehmen, die in diesen Ländern produzieren lassen, besonders darauf achten, dass ihre Lieferanten keine Gewalt am Arbeitsplatz dulden und vorbeugende Maßnahmen treffen.

Die Frauen, die in den Bekleidungsfabriken von Bangladesch, Indien, Kambodscha, Myanmar, Äthiopien und vielen anderen Ländern Bekleidung für den europäischen Markt nähen, sind sehr jung, die meisten zwischen 16 und 28 Jahren. Viele haben nur einen geringen Bildungsstand und sind aus den Dörfern in die Städte migriert, um dort Geld zu verdienen. Sie werden eingestellt, weil sie als flink und fügsam gelten. Genäht wird im Akkord, immer wieder der gleiche Arbeitsschritt. Es gibt kaum Pausen, die Schichten dauern bis zu 19 Stunden. Schwangere und Mütter sehen sich oft gezwungen, zu kündigen. Durch die weit verbreiteten Hierarchien in den Produktionsstätten erfahren viele Frauen, neben verbaler Gewalt durch Vorgesetzte auch immer wieder physische Gewalt. Diese reicht von extensiven Leibesvisitationen bis hin zu sexuellem Missbrauch. Als Resultat können Frauen emotions- und stressbedingte Krankheiten entwickeln und erleiden körperliche wie seelische Verletzungen, die auch zum Tode führen können. Dabei ist sexualisierte Gewalt nicht zwangsläufig nur ein Mittel um den steigenden Produktionsdruck weiterzugeben, sondern findet auch außerhalb dieses Kontext als Ausdruck von Machtunterschieden, welcher mit Geschlechterrollen verknüpft ist, statt. Nur 15 % der Gewerkschaftsführer_ innen weltweit sind Frauen.Nur 15 % der Gewerkschaftsführungen weltweit sind FrauenDen Heimweg müssen die Frauen oft im Dunkeln zurücklegen, auch hier sind sie nicht sicher.

Neue ILO-Konvention gegen geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

Zum 100-jährigen Bestehen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) haben die Mitgliedsstaaten Ende Juni 2019 mit überwältigender Mehrheit das neue internationale Übereinkommen Nr. 190 gegen Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt verabschiedet. Dieser gesetzlich bindende internationale Vertrag, der zusätzlich durch eine Empfehlung für die konkrete Umsetzung durch die Mitgliedsstaaten ergänzt wurde, ist ein historischer Sieg für Arbeitnehmer*innen und ihre Vertretungen: Die Verabschiedung des Übereinkommens ist vor allem für arbeitende Frauen ein wichtiger Schritt, der endlich eine Schutzlücke für Millionen von Arbeitnehmer*innen schließt, die unter Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz leiden. Dabei berücksichtigen die Konvention und die ergänzende Empfehlung ausdrücklich geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz, die vor allem Frauen und Mädchen betrifft. Die Konvention betont, dass zur Bekämpfung von Gewalt am Arbeitsplatz auch die Ursachen von geschlechtsspezifischer Gewalt (Geschlechterstereotype, Diskriminierung, ungleiche Machtverhältnisse zwischen den Geschlechtern) angegangen werden müssen. Bisher gab es auf internationaler Ebene kein Gesetz, das als Grundlage für solche Maßnahmen hätte dienen können. Das verabschiedete Übereinkommen sieht ein breites Spektrum von Abhilfemaßnahmen gegen Gewalt und Belästigung vor, wie etwa Beschwerdemechanismen sowie weitreichende Unterstützungsmaßnahmen für Opfer.

Mit dem Übereinkommen haben die Mitgliedsstaaten nun ein starkes Instrument, die ILO-Konvention Nr. 190 in ihre jeweilige nationale Gesetzgebung umzusetzen, um Gewalt und Belästigung in der Arbeitswelt zu verhindern, Arbeitnehmer*innen, insbesondere Frauen, zu schützen sowie Rechtsmittel für die Opfer einzurichten. Dies ist jedoch nur der Anfang. Der nächste Schritt ist die Umsetzung dieses Schutzes in die Praxis, auch durch einkaufende Unternehmen. FEMNET setzt sich dafür gemeinsam mit Partnerorganisationen ein. Wir fordern von Unternehmen, dass sie:

  1. nach der Grundsatzerklärung zur Achtung der Menschenrechte bei der Arbeit handeln
    • Menschenrechte bei der Arbeit anerkennen, insbesondere die Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation sowie das Recht auf Existenzlohn
    • Diese Normen in der Unternehmenspolitik entlang der gesamten Lieferkette verankern – Umsetzungsstrategie mit einem Zeitplan veröffentlichen
  2. Risiken und Auswirkungen analysieren
    • Mit Gewerkschaften und – frauengeführten – NRO zusammenarbeiten, um Gewalt an und Diskriminierung von Frauen zu erkennen (menschenrechtliche Sorgfaltspflicht)
    • Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz und auf dem Arbeitsweg sowie die zugrundeliegende patriarchale Strukturerkennen und dies in die Risikoanalyse integrieren
  3. Geschlechtsspezifischer Gewalt vorbeugen
    • Sensibilisierungs-Trainings für die zumeist männlichen Vorgesetzten durchführen, Schwangerschaftstests verbieten, Migrantinnen nicht schlechter bezahlen, für die gesetzlich vorgeschriebene Kinderbetreuung Sorge tragen
    • Frauengeführte Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen bei Fabrikkontrollen (Sozialaudits) einbeziehen
    • Wirksamkeit dieser Maßnahmen überprüfen
  4. Transparenz herstellen
    • Lieferanten in allen Produktionsländern offenlegen
    • Die wesentlichen Sozialaudit-Ergebnisse veröffentlichen
  5. Beschwerdemechanismen einrichten
    • Beschwerdemechanismen für Opfer von geschlechtsspezifischer Gewalt schaffen (Vertrauensperson, anonyme Beschwerdemöglichkeiten)
    • Opfer rechtlich beraten und im Falle von Mitverursachung des Unternehmens Prozesskosten übernehmen und Entschädigung zahlen

 

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