Nachrichten zu unserer Arbeit - Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz

Dindigul-Abkommen zeigt Erfolg: Gewalt nimmt ab – Unternehmen müssen nun handeln

Cover Dindigul Fortschritt 2024Der zweite Fortschrittsbericht zum Dindigul-Abkommen zeigt deutliche Fortschritte bei der Bekämpfung von geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung (GBVH) im Natchi-Werk von Eastman Exports. Das Abkommen spielt eine entscheidende Rolle bei der Verbesserung der Arbeitsbedingungen und unterstreicht die positive Wirkung von rechtsbindenden Abkommen, die mit Gewerkschaften ausgehandelt werden. Unternehmen und politische Akteur*innen sind nun mehr denn je gefordert, das Abkommen auszuweiten.

Geschlechtsspezifische Gewalt deutlich reduziert

Der Bericht, der von der Tamil Nadu Textile and Common Labour Union (TTCU), der Asia Floor Wage Alliance (AFWA) und dem Global Labor Justice-International Labor Rights Forum (GLJ-ILRF) veröffentlicht wurde, belegt einen signifikanten Rückgang von Vorfällen geschlechtsspezifischer Gewalt und Belästigung in den Fabriken, die dem Abkommen beigetreten sind. Diese Entwicklung ist das Ergebnis der konsequenten Umsetzung der im Dindigul-Abkommen festgelegten Maßnahmen.

Das Dindigul-Abkommen, das im April 2022 unterzeichnet wurde, ist ein rechtsverbindliches Abkommen zwischen der Tamil Nadu Textile and Common Labour Union (TTCU) und Eastman Exports, das darauf abzielt, geschlechtsspezifische Gewalt und Belästigung in den Fabriken zu beenden. Das Abkommen verpflichtet nicht nur die Fabrik, sondern auch internationale Marken wie H&M, Gap Inc. und PVH, Maßnahmen zur Unterstützung und Durchsetzung der im Dindigul-Abkommen festgelegten Verpflichtungen zu ergreifen.

Für die Arbeiterinnen in der Textilindustrie bedeutet das Abkommen Schutz und Sicherheit. Durch Schulungsprogramme, sichere Beschwerdestrukturen und die aktive Beteiligung der TTCU konnte ein Arbeitsumfeld geschaffen werden, das Frauen stärkt und ihre Rechte schützt. Diese Erfolge zeigen, wie wirkungsvoll das Abkommen dabei ist, systemische Gewalt in der Branche zu bekämpfen.

Einhaltung internationaler Arbeitsstandards gestärkt

Zusätzlich zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen in den Fabriken trägt das Dindigul-Abkommen dazu bei, dass die internationalen Arbeitsstandards der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) eingehalten werden. Dies umfasst auch das Recht auf Vereinigungsfreiheit und Schutz vor Diskriminierung aufgrund von Kaste oder Migrationsstatus. Die Anpassung an diese globalen Standards verbessert nicht nur die Lage der Arbeiterinnen und Arbeiter, sondern schafft auch stabile Arbeitsverhältnisse und Vertrauen, von denen alle Seiten profitieren.

Ein Abkommen mit positiver Wirkung für alle

Der Bericht zeigt, dass das Abkommen nicht nur die Arbeitsbedingungen verbessert, sondern auch zu einem stabileren Arbeitsumfeld führt. Weniger Fluktuation, höhere Zufriedenheit und Vertrauen der Beschäftigten tragen zu einem besseren Arbeitsklima bei.

Unternehmen müssen handeln

Angesichts dieser Erfolge wird das Dindigul-Abkommen als Vorbild für andere Regionen und Branchen angesehen. FEMNET und seine Partner fordern Unternehmen weltweit auf, sich dieser Initiative anzuschließen. Das Abkommen beweist, dass der Schutz von Arbeiter*innenrechten und die Einhaltung internationaler Standards keine Hindernisse für wirtschaftlichen Erfolg sind – im Gegenteil, sie tragen wesentlich dazu bei.

Thema
Geschlechtsspezifische Gewalt am Arbeitsplatz
Details
2024, Englisch, 28 Seiten, DIN A4
Download
Year 2 Progress Report PDF, 21 MB
Der Bericht wurde vom Aufsichtsausschuss, der aus den Unterzeichner*innen des Abkommens besteht, in Auftrag gegeben und bezieht sich auf den Zeitraum von Januar bis Dezember 2023. Die Indikatoren (KPIs) und der Umfang des Berichts wurden über mehrere Monate durch den Ausschuss gemeinsam entwickelt. Die Erhebung wurde vom Global Labour Institute der Cornell University geleitet.

Weitere Quellen:

Asia Floor Wage: Fortschrittsbericht zum zweiten Jahr des Dindigul-Abkommens: 76 % der Beschwerden innerhalb von zwei Wochen gelöst

Gastbeitrag Pauline Jerrentrup: Rechtsverbindliche Markenvereinbarungen – die Lösung für das Problem?

 

 

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