Nachrichten zu unserer Arbeit -

Übergreifende Informationen zu den weiterführenden Aktionen und Themen der Kampagne für Saubere Kleidung.

Foto: © Rich LI, lLRFFoto: © Rich LI, lLRFFEMNET unterstützt die Petition des International Labour Rights Forum (ILRF), mit der Unternehmen wie H&M, C&A oder Inditex aufgefordert werden, sich für unrechtmäßig verhaftete Arbeiterinnen und Arbeiter einzusetzen.

Seit Dezember protestieren Arbeiter*innen in Bangladesch für die Anhebung des Mindestlohns. Die Streikenden organisierten friedvolle Märsche. Doch statt Zugeständnisse zu machen, erstatteten die Fabrikbesitzer Strafanzeige gegen Gewerkschafter*innen und Arbeiter*innen. Mindestens 24 Aktivist*innen und Arbeiter*innen wurden festgenommen. Eine Freilassung auf Kaution wurde abgelehnt.

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Nach vier Jahren des öffentlichen Protests und Monate andauernden Verhandlungen, gibt es nun eine Einigung zur Entschädigung der Opfer. Die Opfer und Angehörigen der getöteten Arbeiter*innen der Ali Enterprise Fabrik in Pakistan sollen 5 Millionen US Dollar als Entschädigung erhalten.

Die Einigung zur Entschädigung der Opfer ist das Ergebnis langer Verhandlungen zwischen IndustriALL, CCC, and KiK, die auf Anfrage des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) geführt wurden.

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Saeeda Khatoon und Nasir Mansoor berichten vom Leid und vom Kampf der Betroffenen des Fabrikbrandes in Pakistan. Foto: © Holger Priedemuth Saeeda Khatoon und Nasir Mansoor berichten vom Leid und vom Kampf der Betroffenen des Fabrikbrandes in Pakistan. Foto: © Holger Priedemuth Gerechtigkeit für 260 Tote und 32 Verletzte: Das fordern die Überlebenden und Hinterbliebenen der Brandkatastrophe in der Textilfabrik Ali Enterprises in Karachi (Pakistan). Vier von ihnen reichten im März 2015 beim Landgericht Dortmund Klage gegen den deutschen Textildiscounter KiK ein. KiK war, nach eigenen Angaben, Hauptkunde der im September 2012 abgebrannten Fabrik. Heute hat das Gericht entschieden: Es sieht sich zuständig und die Kläger erhalten Prozesskostenhilfe. Diese Entscheidung ist der erste Schritt, damit ein Fall von Menschenrechtsverletzungen durch deutsche Unternehmen im Ausland auch vor einem deutschen Gericht verhandelt wird.

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