Recherchetool für Materialien

Keine Verträge, keine Rechte: Wie die Modeindustrie ihre Arbeiter*innen um Mindestlöhne betrügt

Die meisten Arbeiter*innen in pakistanischen Bekleidungsfabriken werden um ihren rechtmäßigen Lohn betrogen: Die große Mehrheit erhält keine schriftlichen Verträge, Lohnabrechnungen oder Löhne, die es ihnen ermöglichen würden, ihre Familien zu ernähren. Außerdem stellen die Fabriken in Pakistan oft nur einen kleinen Teil der Arbeiter*innen direkt ein. Viele Arbeiter*innen werden über Dritte eingestellt, die als Vermittler zwischen den Textilfabriken und den Arbeitern fungieren. Oft erhalten diese Arbeiter*innen nicht einmal nominell den gesetzlichen Mindestlohn und sind nicht im Sozialversicherungssystem registriert.

Als eines der ersten seiner Art trat am 1. Januar 2023 das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) in Kraft. Dieses Gesetz verpflichtet Unternehmen, die Menschenrechte der Arbeiter*innen in ihren Wertschöpfungsketten zu schützen. Zu diesen Rechten gehört auch die Zahlung eines angemessenen Lohns, d.h. mindestens des nationalen Mindestlohns des jeweiligen Landes. Um zu beurteilen, wie Unternehmen, die unter das neue deutsche Gesetz fallen, ihre Sorgfaltspflichten umsetzen, haben die deutschen Menschenrechtsorganisationen ECCHR und FEMNET eine Umfrage unter Arbeiter*innen in Pakistan in Auftrag gegeben. 

Herausgeber*in/Autor*in: FEMNET, EUROPEAN CENTER FOR CONSTITUTIONAL AND HUMAN RIGHTS; Autor*innen: Sina Marx, Miriam Saage-Maaß, Annabell Brüggemann, Chloé Bailey
Medienart: Hintergrundinformation
Erscheinungsjahr: 2023

Zielgruppe: Student*innen, Schüler*innen Sek I/II, Berufsschule, Erwachsene, Unternehmen
Sprache: Deutsch
Umfang: 14 Seiten 

Bezug: kostenfrei zum Download 

Suchbegriffe: Pakistan, Arbeitsrechtsverletzungen, Mindestlohn, Lieferkettengesetz, Menschenrechte

Jetzt spenden