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Lieferkettergesetz: Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen gelten
Bonn/Berlin. Offenbar wird es heute erneut keine Einigung im Kabinett zu dem in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Lieferkettengesetz geben. Nichtregierungsorganisationen im Textilbündnis warnen vor einer Verwässerung. Ein Lieferkettengesetz darf sich nicht nur auf die großen Unternehmen beschränken. Ein Lieferkettengesetz muss alle Unternehmen gesetzlich verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu achten und Opfern Entschädigung vor deutschen Gerichten ermöglichen.