Pressemitteilung

„Der grüne Knopf“: Staatliches deutsches Metasiegel garantiert keinen Menschenrechtsschutz

Gemeinsame Pressemitteilung von FEMNET e.V. und Public Eye

Zürich/Lausanne, Bonn. FEMNET und Public Eye haben zusammen die Berichterstattung von Modeunternehmen analysiert, deren Produkte mit dem «Grünen Knopf» des deutschen Entwicklungsministeriums zertifiziert sind. Das ernüchternde Resultat ein Jahr nach dem Start des Grünen Knopf: Die öffentliche Berichterstattung vieler Firmen ist unzureichend. Standard und Prüfprozess weisen Mängel auf, so dass der Grüne Knopf in der Praxis nicht liefert, was sich viele von ihm versprechen: Kleider und Textilwaren, die ohne Ausbeutung und Umweltverschmutzung hergestellt wurden. Siegelgeber und -nehmer müssen dringend nachbessern.

© Sina Marx | FEMNET, Dhaka 2019

Gewalt am Arbeitsplatz verhindern – Umsetzung steckt auf EU-Ebene fest

Am 25. November ist der Tag gegen Gewalt an Frauen. Die Konvention 190 gegen Gewalt und Belästigung am Arbeitsplatz wurde von der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) bereits im Juni 2019 verabschiedet. Ratifiziert wurde sie in der EU trotz Zuspruch vieler Länder allerdings noch nicht. Einzelne Staaten lehnen die Vereinbarung ab. FEMNET und die Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign, kurz: CCC) veröffentlichen nun ein Positionspapier, das die Dringlichkeit belegt.

© CCC

Forschungsergebnisse belegen Ausbeutung in der Modebranche

Keine existenzsichernden Löhne, Überstunden und geschlechtsspezifische Diskriminierung. Der Bericht „Licht ins Dunkel: Ein Blick auf die Ausbeutung in der Modebranche“ (PDF-Datei) der Kampagne für Saubere Kleidung verdeutlicht die Notwendigkeit für ein Lieferkettengesetz.

Der Bericht zeigt mittels neuester Daten aus dem Online-Tool FashionChecker auf, wie wenig deutsche Modeunternehmen ihren Arbeiter*innen wirklich zahlen.

© Initiative Lieferkettengesetz

Lieferkettergesetz: Sorgfaltspflicht muss für alle Unternehmen gelten

Bonn/Berlin. Offenbar wird es heute erneut keine Einigung im Kabinett zu dem in der Koalitionsvereinbarung zugesagten Lieferkettengesetz geben. Nichtregierungsorganisationen im Textilbündnis warnen vor einer Verwässerung. Ein Lieferkettengesetz darf sich nicht nur auf die großen Unternehmen beschränken. Ein Lieferkettengesetz muss alle Unternehmen gesetzlich verpflichten, Menschenrechte und Umweltstandards in ihrer Lieferkette zu achten und Opfern Entschädigung vor deutschen Gerichten ermöglichen.

Spinnerei in Tamilnadu

© FEMNET

Nichtregierungsorganisationen fordern geschlechtergerechtes Lieferkettengesetz

Berlin/Bonn/Köln. Heute werden die Bundesminister Gerd Müller und Hubertus Heil die Ergebnisse der Umfrage der Bundesregierung zur Einhaltung der Menschenrechte entlang globaler Lieferketten vorstellen. Es ist zu befürchten, dass diese nicht gut ausfallen und ein Großteil der deutschen Unternehmen Menschenrechte missachtet.

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