Nachrichten - Unternehmensverantwortung

 Textilfabrik Bangladesch.

Textilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNET

FEMNET begrüßt Gesetzentwurf zu unter­nehm­e­­rischen Sorgfaltspflichten

Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen Bonn. Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechts­verletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.

Ali Enterprises: Landgericht Dortmund weist Klage gegen KiK ab

Sieben Jahre sind nicht genug: Keine Gerechtigkeit für Ali Enterprises  Textilarbeiter*innen und ihre Familien

Foto: © medico international/Holger PriedemuthFoto: © medico international/Holger PriedemuthDortmund. Das Landgericht Dortmund fällte am 10.01.2019 eine sehr enttäuschende Entscheidung: Es wird den Fall zum Fabrikbrand bei dem pakistanischen Zulieferer des deutschen Textilunternehmens KiK vom Septmeber 2012 nicht verhandeln – wegen gesetzlichen Verjährungsfristen. Die Kläger*innen waren vier Mitglieder der Ali Enterprises Factory Fire Affectees Association. Mit dieser Entscheidung entzieht sich das Unternehmen jeglicher Verantwortungspflicht gegenüber den Arbeiter*innen, welche dessen Waren fertigen.

Verstoß gegen OECD-Leitsätze für multinationale Unternehmen-SÜDWIND legt Beschwerde gegen Adidas ein

Das SÜDWIND-Institut wirft Adidas vor, im Fall der gesetzwidrigen Entlassung von mehr als 300 ehemaligen Beschäftigten ihres indonesischen Zulieferers Panarub im Jahr 2012 seinen unternehmerischen Sorgfaltspflichten nicht nachgekommen zu sein.

FEMNET-Forderungen an Modeunternehmen

FEMNET hat im Frühjahr 2018 einen Zusammenstellung von Forderungen an Modeunternehmen zusammengestellt. Diese Forderungen hat basierenauf den UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte, den OECD-Leitsätzen, der ILO MNU Erklärung und dem Nationalen Aktionsplan.

Lesen Sie unserer Zusammenstellung hier im Wortlaut.

Hintergrundinformation zum französischen Sorgfaltspflichtengesetz und aktuellen Entwicklungen in Deutschland

Textilfabrik in Indien. Foto: © CIVIDEPTextilfabrik in Indien. Foto: © CIVIDEPAmnesty International, Brot für die Welt, Germanwatch und Oxfam Deutschland zeigen sich erfreut über das in Frankreich verrabschiedete Gesetz zur menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht von Unternehmen. Es bringe die politischen Entwicklungen zur Unternehmensverantwortung in globalen Geschäften einen großen Schritt weiter.

Hintergründe dazu, beispielsweise welche Unternehmen davon betroffen sind und wozu sie nun verpflichtet sind, zählen sie in ihrer aktuellen Pressemitteilung (PDF-Datei) auf.

Gesetz der Bundesregierung zur nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen zeigt erhebliche Schwächen

Das CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung sieht Chance für mehr Unternehmenstransparenz vertan und fordert Änderung des Hemmschuhs „Bürokratiebremse“

Der Bundestag verabschiedet heute ein Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung von Unternehmen. Damit setzt die Bunderegierung die so genannte CSR-Richtlinie der EU mit mehrmonatiger Verspätung um. Künftig müssen große kapitalmarktorientierte Unternehmen, Kreditinstitute und Versicherungsunternehmen mit mehr als 500 Arbeitnehmern ihre wesentlichen Risiken darstellen, die in Hinblick auf Arbeitnehmer-, Sozial- und Umweltbelange, Achtung der Menschenrechte und Korruptionsbekämpfung bestehen. Zudem müssen die Unternehmen darlegen, wie sie mit diesen Risiken umgehen. Das aus 56 zivilgesellschaftlichen Organisationen bestehende CorA-Netzwerk für Unternehmensverantwortung kritisiert die schwache Umsetzung.

Dialogveranstaltung in Hamburg

Epert*innenrunde mit: Joschka Fischer, Bundesaußenminister a.D., Katja Suding, Stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und MdHB, Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende FEMNET e.V., Gerd Billen, Staatssekretär BMJV, Dr. Markus Conrad, Vorsitzender der Geschäftsführung Tchibo GmbH. Foto: © TchiboEpert*innenrunde mit: Joschka Fischer, Bundesaußenminister a.D., Katja Suding, Stellvertretende Bundesvorsitzende der FDP und MdHB, Dr. Gisela Burckhardt, Vorstandsvorsitzende FEMNET e.V., Gerd Billen, Staatssekretär BMJV, Dr. Markus Conrad, Vorsitzender der Geschäftsführung Tchibo GmbH.
Foto: © Tchibo GbmH
Unter der Fragestellung "Mit Kraft aus der Nische – wieviel Pflicht braucht/verträgt Nachhaltigkeit?" trafen sich am 3.11.2016 Expert*innen aus Wirtschaft, Politik und Zivilgesellschaft auf Einladung der Unternehmens Tchibo GmbH in Hamburg. Im Mittelpunkt stand die Frage nach gesetzlichen Regelungen im Zusammenhang mit der Textilproduktion in Asien: Was können Gesetze, Bündnisse und Verbraucher (nicht) bewirken?

Während gesetzliche Regelungen sonst eher von NGOs gefordert werden, setzt sich mit Tchibo GmbH erstmalig ein Unternehmen dafür ein. FEMNET-Vorstandsfrau Dr. Gisela Burckhardt lieferte inhaltliche Beiträge und Statements im Rahmen einer Podiumsdiskussion und einer Fishbowl zum Thema Gesetze.

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