
Textilfabrik Bangladesch. Foto: © FEMNET
FEMNET begrüßt Gesetzentwurf zu unternehmerischen Sorgfaltspflichten
Deutsches Wertschöpfungskettengesetz soll globale Lieferketten nachhaltiger machen Bonn. Viele deutsche Unternehmen profitieren von Gesetzeslücken, um ihre Waren billig im Ausland produzieren zu lassen. Nur freiwillig sind sie bislang dazu angehalten, gegen Menschenrechtsverletzungen bei ihren Zulieferern vorzugehen. Das soll sich künftig ändern: Nach Medien-Informationen hat das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) einen Entwurf für ein Wertschöpfungskettengesetz erarbeitet, der demnächst veröffentlicht werden soll. Bei Verstößen sollen Freiheitsstrafen und Bußgelder drohen.