Häufige Fragen zur Unternehmensverantwortung (CSR)
Corporate Social Responsibility (CSR) ist ein schwammiger Begriff, der oft missbräuchlich verwendet wird. Er soll eigentlich die Frage der gesellschaftlichen Verantwortung von Unternehmen aufwerfen. Projekte wie das Sponsoring von lokalen Fußballvereinen werden vielfach genauso als CSR bezeichnet wie die Schulung von Zulieferern in Sozialstandards. CSR wird daher häufig als reine PR-Maßnahme angesehen.
Unternehmen ergreifen freiwillige Maßnahmen, um ihr Handeln sozial und ökologisch verträglicher zu gestalten oder zumindest teilen sie dies so der Öffentlichkeit mit. Diese freiwilligen Initiativen gehen in den meisten Fällen jedoch nicht weit genug, um mit ihrem Wirtschaften die Bedingung für Mensch und Umwelt zu verbessern.
Die Bundesregierung und auch die EU haben CSR-Strategien veröffentlicht, die unterschiedlich weit gehen. Die Definition von CSR der deutschen Bundesregierung bezeichnet die „Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung durch Unternehmen über die gesetzlichen Anforderungen hinaus“. Dabei bleibt CSR für jedes Unternehmen freiwillig. Die EU formuliert CSR „als die Verantwortung von Unternehmen für die Auswirkungen auf die Gesellschaft“. Die Strategie der EU geht also weiter als die der deutschen Bundesregierung, da die freiwillige Selbstverpflichtung nicht mehr allein im Fokus steht.
Idealerweise sollte es rechtlich verbindende Vorschriften für Unternehmen geben, die von der Politik erlassen werden und einklagbar sind, sodass Verbindlichkeit entstehen kann.
Es gab und gibt einige Versuche auf transnationaler/internationaler Ebene Abkommen zur Übernahme von gesellschaftlicher Verantwortung von Unternehmen einzuführen. Diese sind beispielsweise die Kernarbeitsnormen der International Labour Organisation (ILO) oder die OECD-Leitsätze oder die UN-Leitprinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte,die 2011 erlassen und von allen Regierungen als Mindeststandard anerkannt wurden.
Die Prinzipien sind in drei Säulen unterteilt: Schutz, Achtung, Abhilfe
- Säule: Alle Staaten verpflichten sich alle Menschen vor Verletzung ihrer Menschenrechte zu schützen.
- Säule: Im Rahmen der Achtungsprinzipien stehen auch Unternehmen in der Verantwortung Menschenrechte und „unternehmerische Sorgfaltspflicht“ zu wahren.
- Säule: Alle Staaten und Unternehmen stehen in der Pflicht Opfern von Menschenrechtsverletzungen und Umweltschäden Zugang zu Abhilfe juristischer und nicht-juristischer Art zu ermöglichen.
Das Problem ist, dass die OECD-Leitsätze oder auch die UN-Leitprinzipien letztlich nicht rechtlich einklagbar sind. Das sind alles freiwillige Maßnahmen und daran können sich Unternehmen eben halten oder nicht. Deshalb verlangen wir eine gesetzliche Regelung, weil nur so ein Unternehmen auch in Haftung genommen werden kann.