Häufige Fragen zur Unterstützung der Kampagne für Saubere Kleidung (Clean Clothes Campaign)
Die Kampagne ist ein weltweites Netzwerk, in dem über 300 Gewerkschaften und Nichtregierungsorganisationen (NRO) sowie kirchliche Gruppen, Gewerkschaften und Recherche-Institutionen zusammenarbeiten. In Europa ist die CCC in 17 Ländern vertreten, in Deutschland besteht die CCC als Verein, in der NGOS, Gewerkschaften, Forschungsinstitute und Gewerkschaften sich für das gleiche Ziel einsetzen, nämlich die Verbesserung der Arbeitsbedingungen der Textilarbeiter*innen weltweit.
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der weltweiten Bekleidungs- und Sportartikelindustrie
- Aufklärung der Konsumenten*innen
- Solidaritätsaktionen zugunsten von betroffenen Näher*innen, insbesondere durch Druck auf die einkaufenden Unternehmen, damit sie ihrer Verantwortung für faire Arbeitsbedingungen in der Lieferkette nachkommen.
- Öffentlichkeits- und Lobbyarbeit
In Deutschland gibt es über 20 Organisationen, die Mitglied im Trägerkreis von CCC sind. Das sind Gewerkschaften, kirchliche Verbände und Nichtregierungsorganisationen wie
- FEMNET e.V.
- INKOTA-netzwerk e.V. (INformation, KOordination, TAgungen zu Themen des Nord-Süd-Konflikts und der Konziliaren Bewegung)
- CIR (Christliche Initiative Romero)
- Ver.di, GEW, IGM
- Südwind-Institut
- Entwicklungspolitisches Netzwerk Sachsen
- KLJB, AEJ
In Europa ist die CCC in 17 Ländern vertreten. Ihr Sitz ist in Amsterdam.
Die deutsche CCC ist bundesweit aktiv. Es gibt aktuell Regionalgruppen in Berlin, Bremen, Bonn, Hamburg, Hannover, Stuttgart und Schleswig-Holstein.
- Das Verbot von Zwangsarbeit und Arbeit in Schuldknechtschaft (ILO Übereinkommen 29 and 105)
- Das Diskriminierungsverbot (ILO Übereinkommen 100 and 111)
- Das Verbot der Beschäftigung von Kindern unter 15 Jahren (ILO Übereinkommen 138 + 182)
- Die Vereinigungsfreiheit und das Recht auf Kollektivverhandlungen (ILO Übereinkommen 87, 98, 135 and ILO Empfehlung 143)
- Wöchentliche Arbeitszeitbegrenzung von 48 Stunden und max. 12 freiwillige Überstunden (ILO Übereinkommen 1)
- Das Recht auf einen existenzsichernden Lohn (“living wage” - ILO Übereinkommen 26 und 131 und die Universelle Menschenrechtsdeklaration)
- Das Beschäftigungsverhältnis ist stabil und vertraglich geregelt (ILO Empfehlung 198)
- Bestmöglicher Arbeits- und Gesundheitsschutz (ILO Übereinkommen 155)