Entfesselung auf Kosten der Arbeiter*innen: NRW-Regierung streicht Menschenrechte aus dem Vergaberecht

Düsseldorf. Der Landtag NRW hat die Nachweispflicht zur Einhaltung internationaler Arbeitsrechte und Umweltstandards aus dem Tariftreue- und Vergabegesetz (TVgG) NRW gestrichen. Mit der Gesetzesänderung ist eine landesweit einheitliche Regelung, die die öffentliche Beschaffung auch an Menschenrechten und Umweltstandards ausrichtet, abgeschafft. Freiwillig können Kommunen und Landesvergabestellen noch den Nachweis einfordern, dass bei der Herstellung z.B. von Arbeitskleidung Arbeitsrechte und Umweltstandards eingehalten wurden. Jede Kommune muss sich aber nun eine eigene Regelung für eine nachhaltige Beschaffung erarbeiten.

NRW verliert Vorreiterrolle

Aus Sicht des Bündnisses für öko-faire Beschaffung NRW, ein Netzwerk von Nichtregierungsorganisationen, hat Nordrhein-Westfalen mit der Gesetzesänderung klar die Vorreiterrolle hinsichtlich einer modernen, an Nachhaltigkeit orientierten öffentlichen Vergabe in Deuthttps://femnet-ev.de/administrator/index.php?option=com_content&view=article&layout=edit#schland verloren. Die Landesregierung nutzt damit nicht mehr die Einkaufsmacht der öffentlichen Hand zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen bei der weltweiten Konsumgüterproduktion. Sie rechtfertigt sich mit der Behauptung, dass mit der Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen Deutschlands und durch die EU-Richtlinien sowie dem Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) auf Bundesebene sichergestellt sei, dass in der öffentlichen Beschaffung soziale-ökologische Standards eingehalten werden. „Durch die Gesetzesänderung muss jedoch nun die Einhaltung grundlegender Arbeitsrechte nicht mehr kontrolliert werden,“ so Marie-Luise Lämmle von FEMNET, „zudem betrifft die Ratifizierung der ILO-Kernarbeitsnormen Deutschlands nur die Arbeitsbedingungen hier – aber eben nicht in den Ländern in denen z.B. ein Großteil der Arbeitskleidung und IT Hardware produziert wird.“

Wettbewerbsverzerrung durch neue Regelung

Die neue gesetzliche Regelung verzerrt aus Sicht des zivilgesellschaftlichen Bündnisses den Wettbewerb, da es die Unternehmen benachteiligt, die in die Beachtung internationaler Arbeits- und Menschenrechte investieren und dies durch unabhängige Siegel- und Monitoringorganisationen nachweisen und kontrollieren lassen.

„Arbeitsschutz in Deutschland ist auch klar gesetzlich geregelt und nicht der Freiwilligkeit überlassen“, so Jürgen Sokoll vom Eine Welt Netz NRW. „Müssten nicht beim Einkauf von Sicherheitsschuhen, Arbeits-bzw. Schutzkleidung für die Mitarbeiter*innen der betrieblichen Arbeitsschutzprüfung NRW auch gleichzeitig die geschützt werden, diese Schutzkleidung in der globalisierten Textilindustrie herstellen?“ fragt Jürgen Sokoll.

Glaubwürdigkeit der Politik unterwandert

Die neue Vergabe-Regelung unterwandert die Glaubwürdigkeit von Politik. Sowohl die EU als auch die Bundesebene weisen der öffentlichen Hand eine bedeutende Rolle zu, um internationale Vereinbarungen wie z.B. die Sustainable Development Goals der Vereinten Nationen zu erreichen.

Mit Steuergeldern dürfen nicht Arbeitsrechtsverletzungen entlang der globalen Lieferketten geduldet werden. Die Achtung der Menschenwürde endet nicht an der EU-Grenze und sollte durch eine klare verbindliche gesetzliche Regelung unterstützt werden. Das Bündnis kritisiert auch den Verweis auf die Bürokratisierung „Es ist zynisch von der Landesregierung, die sog. Entfesselung der Wirtschaft zu fordern und dabei oft massive Ausbeutung und die Verfolgung von Gewerkschafter*innen in den Lieferketten hinzunehmen“, sagt Christian Wimberger von der Christlichen Initiative Romero (CIR).

Hoher Beratungsbedarf bei Beschaffern ungelöst

Auch wenn die Landesregierung betont, dass ihr eine sozialverantwortliche und ökologische Beschaffung wichtig sei, so lässt das neue Vergabegesetz in NRW nicht erkennen, wie dieses Ziel verantwortungsvoll und glaubwürdig umgesetzt werden soll. Laut einer Kienbaum-Studie von 2015 klagen mehr als die Hälfte der Mitarbeiter*innen in öffentlichen Beschaffungsstellen über eine „…fehlende Bereitstellung von externen Informationen und/oder Unterstützung zum TVgG-NRW“ (Kienbaum 2015: S. 63). Durch das geänderte Vergabegesetz, das Menschen- und Arbeitsrechte zur freiwilligen Sache erklärt, wird dieses Unterstützungsdefizit noch vergrößert.

Bei Rückfragen zu dieser Pressemitteilung wenden Sie sich bitte an:

Christian Wimberger
Christliche Initiative Romero (CIR)
Schillerstraße 44a
48155 Münster
Tel: 0251 67441321
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Marie-Luise Lämmle
FEMNET Projektleitung Faire öffentliche Beschaffung 
Kaiser-Friedrich-Straße 11
53113 Bonn
Tel. 0228 90917308
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Jürgen Sokoll
Eine Welt Netz NRW
Kasernenstraße 6
40213 Düsseldorf
Tel. 0211 6009252
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