CorA - Netzwerk für Unternehmensverantwortung

© Uwe Hiksch

Unternehmen müssen Verantwortung übernehmen!

Wir sind überzeugt, dass die Einhaltung der Menschenrechte in einer globalisierten Wirtschaft verbindliche Regeln braucht. Dafür benötigen wir klare Gesetze, die die Unternehmen für die Auswirkungen ihres Handelns auf Mensch und Umwelt zur Rechenschaft ziehen und sie zur Einhaltung der Menschenrechte sowie internationaler Sozial- und Umweltstandards verpflichten.

Betroffenen fehlt die Anlaufstelle: Sind global agierende Konzerne verantwortlich für Menschenrechtsverletzungen, können geschädigte Arbeiter*innen in ihren Heimatländern kaum gegen sie vorgehen. Meist erhalten sie keine Entschädigung. Demgegenüber stehen die Sonderklagerechte internationaler Investoren, die klagen dürfen, wenn sie ihre Gewinne gefährdet sehen – etwa durch Umwelt- oder Sozialauflagen.

CorA – Netzwerk für Unternehmensverantwortung

Im CorA-Netzwerk arbeiten über 50 Menschenrechtsorganisationen, Gewerkschaften, kirchliche und entwicklungspolitische Organisationen, Verbraucher- und Umweltverbände sowie weitere Organisationen mit sozial- und gesellschaftspolitischen Zielsetzungen zusammen. Gemeinsam engagieren wir uns für eine am Gemeinwohl orientierte Unternehmensverantwortung und nutzen dabei eine Vielfalt an Instrumenten und Ansätzen.

In Deutschland setzen Hersteller bislang auf freiwillige Maßnahmen, es gibt (noch) keine gesetzliche Verpflichtung zur Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards. Deshalb produzieren die meisten Unternehmen nicht sozial verträglich. Die UN, die OECD und die EU sprechen inzwischen klare Empfehlungen aus, wie menschenrechtliche Sorgfaltspflichten von Unternehmen aussehen und dass Staaten diese in nationale Gesetze übertragen sollten.

Unsere Ziele

Im Corporate Accountability-Netzwerk (CorA) arbeiten wir zusammen mit anderen Nichtregierungsorganisationen (NGOs) daran, dass Unternehmen für ihr Handeln auch in entfernten Produktionsländern verbindlich haften.

Das wollen wir erreichen:

  1. Rechenschafts- und Publizitätspflichten für Unternehmen zu Menschenrechten, Umwelt- und Sozialstandards
  2. Vergabe öffentlicher Aufträge nach sozial-ökologischen Kriterien
  3. Verankerung von Unternehmenspflichten in internationalen Wirtschaftsabkommen und bei der Wirtschaftsförderung
  4. Gerechte Unternehmensbesteuerung zum Nutzen der Gesellschaft
  5. Wirksame Sanktionen und Haftungsregeln für Unternehmen
  6. Stärkung der Produktverantwortung und Förderung zukunftsfähiger Konsum- und Produktionsmuster

Mehr Informationen: www.cora-netz.de/ueber-uns

 

Downloads

  • cover msi einbeziehung rechteinhaber

    "Rechteinhaber*innen wirksam in Multi-Stakeholder-Initiativen einbeziehen"

    Wo wir stehen und wo wir hinwollen - Eine Bewertung anhand von vier Beispielen.

    Dieses Positionspapier wurde im Rahmen des Projektes „NRO-Koordinierungsstelle NAP-Branchendialoge“ entwickelt. Es richtet sich an alle Stakeholder*innen, die in MSI aktiv sind. Ganz besonders richtet es sich aber an die Bundesregierung, die MSI mitunter initiiert, sie moderiert und an ihnen teilnimmt, sowie an Unternehmen, die primär für die Einbeziehung von Rechteinhaber*innen verantwortlich sind.

    Download des Fact-Sheets (PDF-Datei)

  • "Brand in der Tazreen Fabrik - Ein Beispiel für das Versagen freiwilliger Maßnahmen"

    Titelblatt des Fact-SheetsGisela Burckhardt, FEMNET e.V. verdeutlichen in diesem kompakten Fact-Sheet, welche Maßnahmen die Bundesregierung zur Umsetzung der UN-Leitpinzipien für Wirtschaft und Menschenrechte unternehmen müsste, damit in der Textilbranche keine so gravierenden Menschenrechtsverletzungen mehr stattfinden.

    Es gibt weitere Steckbriefe zu anderen Unternehmenszweigen, die den Handlungsbedarf und Umsetzungsschritte darstellen, zu finden auf der CorA Webseite.

    Download des Fact-Sheets (PDF-Datei)

 

Jetzt spenden