
Gewerkschafter*innen in Kambodscha, Januar 2022. © Sina Marx
Lieferkettengesetz: Für ein Gesetz, das Arbeiter*innen nützt!
Wirksame gesetzliche Regelungen zur Einhaltung der Menschenrechte durch Unternehmen – in Deutschland und Europa
Das deutsche Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) ist seit dem 1. Januar 2023 in Kraft. Es soll Menschenrechte und Umwelt entlang globaler Lieferketten schützen. Mit unserem Projekt wollen wir dazu beitragen, dass Gewerkschaften und betroffene Arbeiter*innen das Gesetz sinnvoll nutzen können, um Arbeitsrechtsverletzungen entgegenzutreten.
Ziele des Projektes
- Verbesserung des deutschen Gesetzes und der EU-Regulierung
Das Projekt wird darauf hinwirken, dass die Bundesregierung die Mängel des Gesetzes behebt, für eine wirkungsvolle Umsetzung sorgt und sich für eine europaweite Regelung einsetzt, die an entscheidenden Stellen über das deutsche Gesetz hinausgeht. - Das Gesetz für Betroffene nutzbar machen
Südpartner*innen werden aufgeklärt und bei Rechtsverletzungen darin unterstützt, ihre Rechte im Sinne des LKG gegenüber Unternehmen einzufordern.
Projektaktivitäten:
Lobbyarbeit Deutschland und EU:
Zusammen mit Initiative Lieferkettengesetz, CorA, der Clean Clothes Campaign Deutschland und International
Öffentlichkeitsarbeit und Bildungsarbeit
Erarbeitung von Bildungsmaterialien zum Lieferkettengesetz für Schulen und Hochschulen, Vorträge und Workshops für die Öffentlichkeit und Studierende, Social Media, Pressemitteilungen
Workshops Südpartner*innen
Organisationen in den Produktionsländern werden umfassend über die Möglichkeiten zum Schutz Betroffener, die sich aus dem ab 2023 in Kraft tretenden Lieferkettengesetz ergeben, informiert. Gemeinsam mit unseren Partner*innen und dem ECCHR werden wir geeignete Fälle betroffener Personen auswählen und dokumentieren. Die Fälle sollen nach Inkrafttreten des Gesetzes 2023 so weiterentwickelt werden, dass Rechte geschädigter Personen vor dem Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gerichtlich geltend gemacht werden können. Die Beschwerden und / oder Klage(n) sollen öffentlichkeitswirksam begleitet werden.
Fallarbeit
Betroffene von Arbeitsrechtsverletzungen sollen dabei unterstützt werden, ihre Rechte gegenüber deutschen Unternehmen einzufordern. Dazu haben wir im November Unternehmen, die den Accord bislang nicht unterzeichnet haben, öffentlich dazu aufgefordert, dies nachzuholen. Wir prüfen derzeit eine entsprechende Beschwerde in Deutschland. Zudem arbeiten wir derzeit mit Partnerorganisationen in Pakistan daran, Arbeitsrechtsverletzungen in Fabriken, die für deutsche Unternehmen produzieren, zu dokumentieren.
Speakers Tour 2023
Vortragsreihe mit verschiedenen Vertreter*innen unserer Projektpartner in der 2. Jahreshälfte 2023
Nachrichten und Meldungen
- Erster Beschwerdefall nach deutschem Lieferkettengesetz eingereicht
- Offener Brief: Warum möchten Sie das EU-Lieferkettengesetz unwirksam machen, Herr Voss?
- Schlupflöcher für Unternehmen: MSI und Zertifizierungen
- Lieferkettengesetz – Jetzt müssen deutsche Unternehmen liefern: Menschenrechtsorganisationen drohen mit Beschwerde über Textilunternehmen, die Sicherheit in Fabriken vernachlässigen
- Offener Brief: Nichterfüllung menschenrechtlicher Sorgfaltspflichten gemäß Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz im Bereich Arbeitsschutz
Projektinformationen
- - Themenbereich:
- Lieferkettengesetz
- - Land:
- Deutschland, EU
- - Laufzeit:
- 24 Monate, Januar 2022 – Dezember 2023
- - Projektpartner*innen
- ECCHR (Dr. Miriam Saage-Maaß)
- - Aktuelle Förderer*:
- Rosa Luxemburg Stiftung
- - Projektverantwortliche:
- Sina Marx (Projektleitung)